Mediengestalter/-in Bild und Ton
Mit der Neuordnung ab 1. August 2020 wird das wichtige Ziel verfolg,t weitere Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung in diesem ansprechenden und zukunftssicheren Ausbildungsberuf zu gewinnen.
Der Entwicklung der Medienwirtschaft entsprechend, wird es Anpassungen in den produktionstechnischen und organisatorischen Berufsinhalten geben. Gleichzeitig wird mit einer erhöhten Flexibilität der Ausbildungsordnung die Ausbildung erleichtert sowie die Praxisnähe der Ausbildung weiter forciert. In der Ausbildungsordnung wurde die Spezialisierungsform "Einsatzgebiete" realisiert. Dadurch soll den Betrieben signalisiert werden, dass auch sie in ihrem spezifischen Geschäftsfeld ausbilden können. Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/innen Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Sie sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
Vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wird der Beruf in folgenden Punkten modernisiert:
- Vernetzte und digitalisierte Produktion von Inhalten
- Datensicherheit und –management
- Crossmediale Vermarktung von Inhalten
- Neue Darstellungsformen (360°-Welten, Augmented Reality, Virtual Reality)
Hinweis
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Für alle Fragen rund um den Ausbildungsberuf steht Ihnen Ihr Bildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.