Umwelttechnische Berufe
Die Verordnungen zur Neuordnung in den vier Umweltberufen wurden am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten damit planmäßig zum 1. August 2024 in Kraft.
Neben neuen Berufsbezeichnungen wurden die Berufe inhaltlich modernisiert und es wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Künftig wird in den Berufen
- Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung (ehemals Fachkraft für Wasserversorgungstechnik)
- Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung (ehemals Fachkraft für Abwassertechnik)
- Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (ehemals Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft)
- Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (Schwerpunkt: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen) (ehemals Fachkraft für für Rohr-, und Kanal- und Industrieservice)
ausgebildet. Während die ersten beiden Berufe im Wesentlichen in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden, sind die beiden weiteren Berufe auch in der gewerblichen Wirtschaft angesiedelt, mit den jeweiligen Industrie- und Handelskammern als zuständige Stellen.
Lassen Sie sich beraten!
Unsere Bildungsberater für gewerblich-technische Berufe werden die Ausbildungsbetriebe direkt kontaktieren und über die relevanten Änderungen informieren. Natürlich stehen Ihnen diese auch bei Fragen zur Verfügung.
Nachstehend finden Sie die Verlinkung zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Hier finden Sie zudem nähere Informationen sowie die neue Ausbildungsverordnung mit dem modernisierten Ausbildungsrahmenplan.