Weiterbildungsförderung der Arbeitsagentur in Corona-Zeiten
Die Agenturen für Arbeit finanzieren die Weiterbildung von Erwerbslosen, aber auch zunehmend von Beschäftigten. Durch die Verbote von Präsenzunterricht können diese Maßnahmen nicht weitergeführt werden. Zwei Wege werden nun beschritten: 1. die Ermöglichung von Weiterbildung in einem digitalen Format und 2. die Aussetzung von Maßnahmen bei gleichzeitiger Stützung der Träger.
Zu den Maßnahmen:
- Lockerung des Gebots der Neuzulassung / Zertifizierung von Einzelmaßnahmen
Das Regelwerk der Qualitätssicherung gibt vor, dass die Änderung von Maßnahmen (für die Erwerbslose und Beschäftigte nach SGB II und III gefördert werden können) eine erneute Zertifizierung vorsieht.
Für die krisenbedingte Zeit wird dies ausgesetzt. So sollen die Träger nun den Fachkundigen Stellen Vorab-Bescheinigungen geben, die zu einem späteren Zeitpunkt dann erst geprüft werden müssen. Damit können die Maßnahmen als "alternative Methoden" weitergeführt werden. - Rettungsschirm für Träger im Bereich der geförderten beruflichen Weiterbildung
Das Sozialschutz-Paket hat in Art. 10 einen Schutzschirm für Träger aufgespannt, damit sie nicht aufgrund des Entgehens von Einnahmen in ihrer Existenz bedroht werden. Die Träger können so Anträge auf Leistungen stellen, um das Wegbrechen des Geschäftes zu kompensieren. Es handelt sich dabei um sog. Sicherstellungsauftrag. Die Maßnahmen werden dann ausgesetzt, nicht alternativ durchgeführt.
Unterlagen:
Zum Rettungsschirm für Träger im Bereich der geförderten beruflichen Weiterbildung liegen nun die detaillierten Kommunikationsunterlagen für die betroffene Zielgruppe vor. Sie stehen Ihnen als Anhang zur Verfügung.
Das Sozialschutz-Paket hat in Art. 10 einen Schutzschirm für Träger aufgespannt, damit sie nicht aufgrund des Entgehens von Einnahmen in ihrer Existenz bedroht werden. Die Träger können so Anträge auf Leistungen stellen, um das Wegbrechen des Geschäftes zu kompensieren. Es handelt sich dabei um den sog. Sicherstellungsauftrag.
Die Maßnahmen werden dann ausgesetzt, nicht alternativ durchgeführt. Das Gesetz ist am Montag, den 30.03.2020 in Kraft getreten.
Antragsunterlagen:
Die BA hat die Antragsunterlagen auf ihrer Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz.
Zum SodEG stehen zudem allgemeine Hinweise, die FAQ sowie Hinweise zu Unterbrechungen von Maßnahmen und zur Durchführung in alternativer Maßnahmeform (z. B. Online-Kursen) zur Verfügung.