Weiterbildungsförderung in Corona-Zeiten: Kurzarbeit
Weiterbildungsförderung während Kurzarbeit
Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Qualifikation zu nutzen.
Was wird gefördert?
Die Agentur für Arbeit fördert volle oder teilweise Übernahme der beruflichen Weiterbildungskosten während des Bezugs von Kurzarbeitergeld.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kurzarbeitergeld beziehen.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Die zuständigen Agentur für Arbeit. Diese überprüft den Anspruch auf Förderung. Es können sich sowohl Arbeitgeber, als auch Beschätigte in Kurzarbeit an die Agentur für Arbeit wenden.
Fördervoraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildungen sind geregelt im § 82 SGB III
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträgen
Durch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen laut § 106a SGB III für Arbeitgeber soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.