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Bildungsberatung

Anrechnungsmöglichkeiten

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht nach Art. 63 vor, bereits vorhandene, gleichwertige Kompetenzen auf das Studium anzurechnen. Das gilt für die Gleichwertigkeit von

  • einschlägig, erfolgreich abgeschlossenen Schulausbildungen,
  • einschlägig, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildungen,
  • weiterbildenden Studien und
  • berufspraktischen Tätigkeiten (Praktika).

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen jedoch maximal die Hälfte der im Studium zu beziehenden Kompetenzen ersetzen. Einige Hochschulen haben für bestimmte Studiengänge eigens ein generelles Anrechnungsverfahren entwickelt, aus dem Art und Umfang der anrechenbaren Kompetenzen für korrespondierende IHK-Abschlüsse hervorgehen. Existiert ein solches pauschales Anrechnungsmodell nicht, entscheidet die Hochschule über eine Anrechnung individuell.

Gerade wenn Sie sich basierend auf einer Berufsausbildung, einer Fortbildungsprüfung oder einer ähnlichen Qualifikation für ein Studium interessieren, ist eine persönliche Beratung an der jeweiligen Hochschule ratsam. Anrechnungsfähige Vorerfahrungen können unter Umständen Ihre Studienzeit ganz erheblich verkürzen und führen somit zu einer sowohl individuellen als auch beruflichen Entlastung.

In der Rubrik „Mehr zum Thema“ finden Sie im Bereich „Weitere Links“ Informationen wie Sie ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium antreten können.

 
 
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