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Ausbildereignungsprüfung (AEVO / AdA-Prüfung)

Information

Neue Strukturierung sowie Änderung des Rahmenlehrplans, gültig ab dem 1. Juli 2024

Aufgrund der Überarbeitung des Rahmenlehrplans zum 1. Juli 2024 ändert sich lt. Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 (PDF, nicht barrierefrei, 626 KB) die Strukturierung der Berufs- und arbeitspädagogischen Prüfung. Die aktuelle Strukturierung, die neue Strukturierung (PDF, nicht barrierefrei, 29 KB) sowie eine Synopse zur Änderung des Rahmenlehrplans (PDF, nicht barrierefrei, 448 KB) finden Sie hier.

Information

So bekommen Sie Ihren "Ausbilderschein"!

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch nachweisen, dass er die nötigen arbeitspädagogischen und rechtlichen Kenntnisse hat. Nachgewiesen werden diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildereignungsprüfung, deren Inhalte in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) festelegt sind. Die Eignungsprüfung (auch als „Ausbildung der Ausbilder“- oder kurz AdA-Prüfung genannt) stellt sicher, dass Ausbilderinnen und Ausbilder das nötige Wissen haben, um Azubis in den IHK-Berufen verantwortungsvoll und effektiv auszubilden. Wenn ein Unternehmen junge Nachwuchskräfte ausbilden möchte, muss mindestens ein Mitarbeiter die Ausbildung zum Ausbilder (AdA) erfolgreich abgeschlossen haben und somit im Besitz eines Ausbilderscheins (AdA-Scheins) sein. 

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Zulassung, den Inhalten und den Terminen für die AdA-Prüfung.

Die Ausbildereignungsverordnung (PDF, nicht barrierefrei, 55 KB) informiert Sie über Zulassungsvoraussetzungen, Struktur und mögliche Inhalte der Prüfung.

Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind bzw. Fragen zur Eintragung als Ausbilder, beantworten Ihnen gerne die IHK-Bildungsberater.

Bitte beachten Sie, dass die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken nur Teilnehmer zur Prüfung zulässt, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehört. Bei eventuellen Befreiungsmöglichkeiten vom schriftlichen Prüfungsteil muss das Fachwirtzeugnis auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt werden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehören.

Anmeldung zur AdA-Prüfung

Da die AdA-Prüfung monatlich durchgeführt wird, steht für die Vorbereitung der Prüfung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung können Sie sich aus organisatorischen Gründen erst für den übernächsten Monat anmelden.

Hier finden Sie das Anmeldeformular AdA Standort Nürnberg (PDF, nicht barrierefrei, 195 KB) und das Anmeldeformular AdA Standort Rothenburg o. d. T. (PDF, nicht barrierefrei, 195 KB)

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 186 Euro (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil je 93 Euro).

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Der Gebührenbescheid ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer sofort nach Erhalt zu begleichen. Diesen erhalten Sie mit der Prüfungseinladung ca. 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.

Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung

Webcode: P785