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Prüfungen

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Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung, überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mitelfranken liegt. 

Hier finden Sie das

Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.) 

Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das

Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung. 

Wichtig für eine Wiederholung/Wiederaufnahme: Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der Sie die Prüfung begonnen haben.


Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine und die dazugehörigen Anmeldeschlüsse.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 394,00 €.

  • Schriftliche Prüfung     340,00 €
  • Mündliche Prüfung       54,00 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Den Gebührenbescheid erhalten spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn mit der Einladung zur Prüfung.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

"Grundlegende Qualifikationen" (schriftlich)
• Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
• Betriebswirtschaft
• Volkswirtschaft
• Recht

"Spezielle Qualifikationen" (schriftlich + mündlich)
Sie wählen eines der folgenden Fächer:
• Privatkundengeschäft
• Immobiliengeschäft
• Firmenkundengeschäft

Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten, wenn Teilnehmer nach Versand der Einladung zurücktreten. Die Hälfte der Gebühr ist auch im Krankheitsfall fällig.

 

Bestehensregelung

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird zugelassen, wer in je einem Prüfungsfach der grundlegenden bzw. speziellen Qualifikationen zwischen 40 und 49 Punkte erreicht hat. Die Prüfung dauert ca. 15 Minuten.

Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.

 

Praxisorientiertes Situationsgespräch

Zum Praxisorientiertes Situationsgespräch werden Sie nur zugelassen, wenn Sie in nicht mehr als einem Prüfungsfach weniger als 50 Punkte erzielt haben.

Der Prüfungsausschuss legt Ihnen zwei übergreifende praxisbezogene Fälle aus den grundlegenden und dem gewählten Prüfungsbereich der speziellen Qualifikationen vor. Sie wählen eine Aufgabe aus. Danach stehen Ihnen 20 Minuten zur Verfügung, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Anschließend folgt das praxisorientierte Situationsgespräch. Die Dauer des Fachgesprächs beträgt höchsten 20 Minuten. Sie sollen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Sachverhalte systematisch zu analysieren, zielorientiert zu bearbeiten und darzustellen sowie Gespräche situationsbezogen vorzubereiten und durchzuführen.

 

Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.

 

Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung Ihrer Zweitschrift.

Gemäß Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken erheben wir für die Ausstellung des gewünschten Dokuments eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Hierzu erhalten Sie nach Beantragung einen Gebührenbescheid. Nach Eingang des Betrages auf unserem Konto wird die Zweitschrift versandt.

 
 
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