Telefon: +49 911 1335-1335
Prüfungen

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung, überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Hier finden Sie das

Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.) 

Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das

Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung. 

Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Hier finden Sie weitere Prüfungstermine. Anmeldeformulare gibt es hierfür noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine und die dazugehörigen Anmeldeschlüsse.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 539,00 €.

  • Schriftliche Prüfung     480,00 €
  • Mündliche Prüfung       59,00 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Den Gebührenbescheid erhalten spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn mit der Einladung zur Prüfung.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten, wenn Teilnehmer nach Versand der Einladung zurücktreten. Die Hälfte der Gebühr ist auch im Krankheitsfall fällig.

 

Bestehensregelung

Gemäß der Verordnung 2020: Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in jedem Fach der schriftlichen Prüfung, sowie in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung muss in jeder der drei Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte erreicht worden sein. Bei nicht Bestehen müssen alle drei Situationsaufgaben erneut abgelegt werden.

 

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Hier finden Sie Informationen zur mündlichen Prüfung der VO 2020.

 

Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

 

Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung Ihrer Zweitschrift.

Gemäß Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken erheben wir für die Ausstellung des gewünschten Dokuments eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Hierzu erhalten Sie nach Beantragung einen Gebührenbescheid. Nach Eingang des Betrages auf unserem Konto wird die Zweitschrift versandt.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick