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Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken oder Oberbayern liegt, zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder können es unter den Dokumente am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Sollte es sich um eine Wiederholungprüfung handeln, beantragen Sie bitte direkt per Mail ein Anmeldeformular.

Bitte Beachten Sie den Anmeldeschluss. Dieser ist direkt auf dem Anmeldeformular oder bei den Prüfungsterminen angegeben.

 

Prüfungstermine

Anbei finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 429 € und gliedert sich wie folgt auf:

Grundlegende Qualifikationen 141 €

Handlungsspezifische Qualifikationen bestehend aus

  • schriftlichem Prüfungsteil 224 €
  • mündlicher Pflichtprüfung 64 €

Bei Wiederholungs-/ Wiederaufnahmeprüfungen werden die Gebühren anteilig berechnet.

Bei Rücktritt von einer Prüfung / einem Prüfungsteil ist jeweils die Hälfte der Prüfungsgebühr zu entrichten, auch im Falle einer Erkrankung.

Alle Angaben vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich: Schutz- und Sicherheitstechnik (180 Minuten)
  • Handlungsbereich: Organisation (180 Minuten)
  • Handlungsbereich: Führung und Personal (Situationsbezogenes Fachgespräch)
  • Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

     

    Informationen zum Situationsbezogenen Fachgespräch

    Im Vorbereitungszimmer bereiten Sie sich 45 Minuten auf das Prüfungsgespräch vor. Zu Beginn Ihrer Vorbereitung bekommen Sie eine schriftliche Aufgabenstellung. Für die schriftliche Aufgabenstellung erarbeiten Sie innerhalb der Vorbereitungszeit einen Lösungsvorschlag. Ihren Lösungsvorschlag erläutern und erörtern Sie dem Prüfungsausschuss. Dabei sollen Sie auch möglichst Präsentationstechniken einsetzen. Daher stehen Ihnen im Vorbereitungsraum weißes Papier für Visualizer, Pinnwandkarten sowie Flipchartpapier mit den jeweils dazugehörigen Stiften zur Verfügung.

    Zur Erarbeitung des Lösungsvorschlags können Sie die gleichen Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung des Teils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ mitbringen. Eigenes Papier dürfen Sie nicht verwenden. Im Vorbereitungsraum steht Ihnen Schreibpapier zur Verfügung.

    Für die Vorstellung des Lösungsvorschlages (Präsentationsdauer ca. 10 bis 15 Minuten) und das damit verbundene Gespräch stehen Ihnen beim Prüfungsausschuss ungefähr 55 Minuten zur Verfügung. Die Aufgabenstellung und alle von Ihnen in der Vorbereitung erarbeiteten Unterlagen geben Sie nach der Prüfung dem Prüfungsausschuss.

     

    Rücktritt von der Prüfung

    Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

    Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben, auch im Falle einer Erkrankung.

     

    Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und im Situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht haben.

     

    Mündliche Ergänzungsprüfung

    In jedem Prüfungsteil ist eine mündliche Ergänzungsprüfung mit einer Dauer von ca. 20 Mintuen anzubieten, wenn höchstens in einer Prüfungsleistung weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte erzielt wurden.

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem Prüfungsteil ist ausgeschossen, sobald auch nur eine schriftliche Prüfungsleistung in diesem Prüfungsteil mit weniger als 30 Punkte bewertet wurde. Dieser Prüfungsteil gilt dann sofort als nicht bestanden und muss schriftlich wiederholt werden.

    In der Ergänzungsprüfung können zu allen Gebieten des jeweiligen Faches Fragen gestellt werden. Was in der schriftlichen Prüfung behandelt wurde, spielt für die Ergänzungsprüfung grundsätzlich keine Rolle.

    Aus der Punktebewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit und der Punktebewertung Ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung wird jeweils eine Gesamtpunktzahl errechnet. Bei dieser Rechnung hat die Punktbewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit das doppelte Gewicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn Sie im Endergebnis mindestens 50 Punkte erzielt haben.

     

    Wiederholung der Prüfung

    Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden.

    Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Prüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsleistungen nicht verfallen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

     
     
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