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Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfun Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken oder Oberbayern liegt, zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder können es unter den Dokumente am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Sollte es sich um eine Wiederholungprüfung handeln, beantragen Sie bitte direkt per Mail ein Wiederholungsformular.

Bitte Beachten Sie den Anmeldeschluss. Dieser ist direkt auf dem Anmeldeformular oder bei den Prüfungsterminen angegeben.

 

Prüfungstermine

Anbei finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 584 € und gliedert sich wie folgt auf:

  • Bautechnik 202 €
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagment 166 €
  • Baubetrieb (Projektarbeit inkl. Fachgespräch) 216 €

Bei Wiederholungs-/ Wiederaufnahmeprüfungen werden die Gebühren anteilig berechnet.

Bei Rücktritt von einer Prüfung / einem Prüfungsteil ist jeweils die Hälfte der Prüfungsgebühr zu entrichten, auch im Falle einer Erkrankung.

Alle Angaben vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Die Gesamtprüfung umfasst zwei schriftliche Prüfungsteile sowie eine Projektarbeit inkl. einem Fachgespräch.

  • Bautechnik im Hoch- oder Tiefbau (gesamt 240 Minuten)
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement (gesamt 180 Minuten)
  • Baubetrieb (Projektarbeit inkl. projektarbeitsbezogenem Fachgespräch)

Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

 

Projektarbeit

Im Prüfungsteil Baubetrieb erstellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Projektarbeit über eine Baumaßnahme oder einen Teil einer Baumaßnahme nach Maßgabe des § 4 Absätze 1 bis 3 der Verordnung.

Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Hinweise zur Erstellung der Projektarbeit und Informationen zum dazugehörigen Fachgespräch finden Sie hier.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben, auch im Falle einer Erkrankung.

 

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder schriftlichen Prüfungsleistung sowie in der Projektarbeit und dem projektarbeitsbezogenem Fachgespräch jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht wurden.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

In jedem Prüfungsteil ist eine mündliche Ergänzungsprüfung mit einer Dauer von ca. 20 Mintuen anzubieten, wenn höchstens in einer Prüfungsleistung weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte erzielt wurden.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem Prüfungsteil ist ausgeschossen, sobald auch nur eine schriftliche Prüfungsleistung in diesem Prüfungsteil mit weniger als 30 Punkte bewertet wurde. Dieser Prüfungsteil gilt dann sofort als nicht bestanden und muss schriftlich wiederholt werden.

In der Ergänzungsprüfung können zu allen Gebieten des jeweiligen Faches Fragen gestellt werden. Was in der schriftlichen Prüfung behandelt wurde, spielt für die Ergänzungsprüfung grundsätzlich keine Rolle.

Aus der Punktebewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit und der Punktebewertung Ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung wird jeweils eine Gesamtpunktzahl errechnet. Bei dieser Rechnung hat die Punktbewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit das doppelte Gewicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn Sie im Endergebnis mindestens 50 Punkte erzielt haben.

 

Wiederholung der Prüfung

Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Prüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsleistungen nicht verfallen.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

 
 
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