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Prüfungen

Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen

 

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Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt. 

Hier finden Sie das

Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.) 

Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das

Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung. 

Wichtig für eine Wiederholung/Wiederaufnahme: Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der Sie die Prüfung begonnen haben.


Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 530,00 €.

  • Teil A     182,00 €
  • Teil B
    • Schriftlich 270,00 €
    • Mündlich 78,00 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Prüfungsteil A:
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten

Prüfungsteil B:
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation

- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte im produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkt (Sie wählen eines der folgenden Fächer:)
o Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
o Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
o Lebensversicherung und betriebliche Altersversorgung
o Kranken- und Unfallversicherungen
o Rückversicherungen (nur im Oktober wählbar)
o Finanzdienstleistungen

- Betriebliche Kernprozesse (Sie wählen eines der folgenden Fächer:)
o Vertriebsmanagement
o Risikomanagement
o Schaden- und Leistungsmanagement

- Mündliche Prüfung
o Erster Teil nach § 3 Absatz 10 (Gesprächssimulation, Fachgespräch, Präsentation)
o Zweiter Teil nach § 3 Absatz 11 (Fachgespräch im betrieblichen Kernprozess)

Die Auswahl der Qualifikationsschwerpunkte für den Prüfungsteil B wird rechtzeitig abgefragt. Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

 

Bestehensregelung

Zum Bestehen der Prüfungmüssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Nach § 3 (8) der Verordnung ist je Prüfungsteil eine mündliche Prüfung anzubieten, wenn Sie in nicht mehr als einem Fach zwischen 49 und 30 Punkte erreicht haben. Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten.

Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.

 

Mündliche Prüfung

Hier finden Sie Informationen zur mündlichen Prüfung.

 

Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.

 

Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses

Hier finden Sie das Formular zur Beantragung Ihrer Zweitschrift.

Gemäß Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken erheben wir für die Ausstellung des gewünschten Dokuments eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Hierzu erhalten Sie nach Beantragung einen Gebührenbescheid. Nach Eingang des Betrages auf unserem Konto wird die Zweitschrift versandt.

 
 
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