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Prüfungen

Prüfung Geprüfte/r Fachwirt im E-Commerce

 

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Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung.

Zur Prüfung Ihrer Zulassung zur Prüfung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt, zuständig ist.

 

Prüfungsgebühr

Derzeit liegen noch keine Prüfungsgebühren für diese Prüfung vor.

 

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt:

Schriftlicher Prüfungsteil (2 Aufgabenstellungen á 300 Minuten) in den Handlungsbereichen:

  • Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
  • Gestalten von Prozessen im E-Commerce
  • Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
  • Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern

Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden sie in der Verordnung.

Mündlicher Prüfungsteil

Nach Ablegen der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen wird innerhalb von zwei Jahren die mündliche Teilprüfung durchgeführt. Die mündliche Teilprüfung besteht aus einer Präsentation und einem situationsbezogenen Fachgespräch.

Weitere Informationen zur mündlichen Teilprüfung finden Sie hier.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50 % der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben.

 

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht wurden.

Zusätzliche Information bzgl. der schriftlichen Prüfung

Das Endergebnis der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Situationsaufgaben.

Liegt das arithmetische Mittel unter 50 Punkte, müssen beide Situationsaufgaben (beide Prüfungstage) wiederholt werden.

 

Wiederholung der Prüfung

Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsteile nicht verfallen.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

 

Ausbildereignungsprüfung

Wer die Prüfung nach derzeit aktueller Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Weitere Informationen zur AdA-Prüfung und der Online-Anmeldung

 
 
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