Internationale Gaststättenunterrichtung (fremdsprachig)
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, benötigt eine Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte. Hierzu ist die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung bei der IHK notwendig. Hier werden die notwendigen rechtlichen und lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermittelt.
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Sprache des Antragstellers.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet Internationale Gaststättenunterrichtungen an. Voraussetzung ist die Niederlassung des gastronomischen Betriebes in Mittelfranken.
Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart.
Bitte sprechen Sie uns direkt an.
Die IHK für München und Oberbayern bietet ergänzend Internationale Gaststättenunterrichtungen in den Sprachen Chinesisch, Englisch, Griechisch, Italienisch und Türkisch an. Bitte wenden Sie sich für eine Unterrichtung in diesen Sprachen direkt an die IHK für München und Oberbayern.