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Grundqualifikationsprüfung: Berufskraftfahrer

 

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Pflicht zur Grundqualifikation im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr

Seit dem 10. September 2009 besteht für alle Führerscheinneulinge der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr) die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren verpflichtenden Weiterbildung, sobald der Führerschein für eine gewerbliche Tätigkeit (auch im Werksverkehr) genutzt wird.

Die erste Stufe ist schon seit dem 10. September 2008 für den gewerblichen Personenverkehr für Führerscheinneulinge der Klassen D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) in Kraft getreten.

Weiterbildung und Grundqualifikation sind durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geregelt. Den Nachweis der Grundqualifikation erhält man durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.

Ohne erfolgreichen Abschluss in den genannten Ausbildungsberufen gibt es zwei andere Möglichkeiten, die Grundqualifikation zu erwerben:

  1. Prüfung der Grundqualifikation vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken oder
  2. Prüfung der beschleunigten Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken.

Zusätzlich muss jeder Berufskraftfahrer alle fünf Jahre bei der Führerscheinstelle einen Schulungsnachweis über 35 Stunden à 60 Minuten einschlägige Weiterbildung vorlegen. Diese Weiterbildungsverpflichtung betrifft auch die Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die bereits vor dem 10. September 2008 den Führerschein erworben haben und gewerblich nutzen.

Die Weiterbildungsschulung kann zusammenhängend absolviert werden oder auf 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) verteilt werden. Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung. Der Schulungsnachweis ist ausreichend und ist der Führerscheinstelle vorzulegen. Dort wird der Nachweis im Führerschein eingetragen.

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

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Wichtige Hinweise und Erklärungen zu den Prüfungsmöglichkeiten

Grundqualifikation

Die Prüfung zur Grundqualifikation hat eine Prüfungsdauer von insgesamt 450 Minuten und unterteilt sich in einen schriftlichen und praktischen Teil. Die Dauer des schriftlichen Teiles beträgt 240 Minuten und für den praktischen Teil von 210 Minuten.

  1. Zur Ablegung der Prüfung „Grundqualifikation“ ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht vorgeschrieben.
  2. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich bei der praktischen Prüfung das versicherte Prüfungsfahrzeug entsprechend der gültigen Prüfungsordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken §9 Abs. 4 /2 und Fahrlehrer zu stellen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die Sachkundeprüfung zur beschleunigten Grundqualifikation hat eine Prüfungsdauer von insgesamt 90 Minuten und besteht nur aus einer schriftlichen Prüfung.

  1. Für die Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung erforderlich. Die Schulung muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) durchgeführt werden.
  2. Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse bei der Sachkundeprüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ ist nicht notwendig.

Neueinsteiger

Es wurde noch keine Grundqualifkationsprüfung abgelegt und es sind auch keine Fachkunde-Bescheinigungen gemäß § 4 (PbZugV) oder gemäß § 5 (GBZugV) der jweiligen Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr oder Güterverkehr vorhanden.

Umsteiger

Es wurde schon eine der beiden Grundqualifikationsprüfungen Berufskraftfahrer „Personenverkehr“ oder „Güterverkehr“ abgelegt und soll durch eine zweite Prüfung mit der fehlenden Grundqualifikationsprüfung Berufskraftfahrer „Personenverkehr“ oder „Güterverkehr“ ergänzt werden.

Quereinsteiger

Es sind Fachkunde-Bescheinigungen nach § 4 (PBZugV) oder § 5 (GBZugV) der jeeweiligen Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr oder Güterverkehr vorhanden. Die Teilnehmer/innen sind von den Themen der schriftlichen Sachkundeprüfung befreit, die durch die Fachkunde-Bescheinigung nachgewiesen werden. Bitte eine Kopie vom Nachweis beilegen!

Inhalte der Prüfung finden Sie in den jeweiligen Qualifikationsrahmen

Welche Frage kann ein Prüfungsteilnehmer erwarten, wenn es um das Thema: "Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehr" geht? Was verbirgt sich hinter dem Kenntnisbereich: "Vorschriften für den Personenverkehr"?

Die Orientierungsrahmen zum Güter- und Personenkraftverkehr geben einen Überblick und konkretisieren die Prüfungsinhalte, die entsprechend der Anlage 1 zur BKrFQV vorgegeben sind.

BKF-Fragenfundus

Der Fragenfundus zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wurde auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) veröffentlicht.

Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK e.V. – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH) gestattet. Der Fragenfundus ist nach den in Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereichen unterteilt.

Allgemeine Hinweise:

  • Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
  • Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
  • Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
  • Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
  • Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.

Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten in zwei Teilen veröffentlicht:

  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Güterkraftverkehr
  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr

Sie finden den Fragenfundus auf der Seite des DIHK unter der Rubrik "EU-Berufskraftfahrer" (www.dihk.de).

 

Musterprüfungen

Welche Anforderungen stellt die Prüfung, wie ist sie aufgebaut? Die Musterprüfung schafft Transparenz und bietet einen ersten Einstieg

 
 
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