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Sachkundeprüfung: Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) (§ 34f / § 34h GewO)

Die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Finanzanlagenfachleute (früher Finanzanlagenvermittler/innen) vor.

Am 1. August 2014 wurde mit § 34h Gewerbeordnung (GewO) ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung eingeführt. Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen jetzt ebenso wie Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.

Seitdem müssen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34f/h  der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den §§ 34f + 34h genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.

In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung nach §34f/h (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt. Informationen zum Erlaubnis-Verfahren finden Sie hier.

Prüfungstermine und Anmeldung

Pro Prüfungstermin kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden.

Sie können sich für die Prüfung mit unserem PDF-Formular anmelden. (PDF, nicht barrierefrei, 383 KB)

Die Prüfung wird am PC durchgeführt. Hier können Sie sich über die PC-Prüfung informieren und vertraut machen:

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/digitale-pruefungen

Am Ende dieser Seite finden Sie zudem Dokumente mit weiteren Informationen zur Sachkundeprüfung.

Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen

Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.

Lehrgänge zur Vorbereitung

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

Webcode: P865