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Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
DIHK-Merkblatt zum KWKG
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Dr.-Ing. Robert Schmidt
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299Publiziert: Februar 2021
Seitenzahl: 27
Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen einiges beachten, um etwa in den Genuss einer Förderung zu kommen beziehungsweise rechtlichen Pflichten zu genügen. Ein DIHK-Merkblatt hilft, den Überblick zu behalten.
Anfang Juli 2020 wurde mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Die Klärung der Frage nach der EU-beihilferechtlichen Einordnung Ende 2020 brachte weitere Änderungen mit sich.
Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.
Mit seinem KWK-Merkblatt möchte Ihnen der DIHK im "Dschungel" des KWKG und angrenzender Gesetze eine Orientierungshilfe bieten. Unter anderem informiert das Papier über die Standard-Förderung von KWK-Anlagen und über Zusatz-Boni oder über Themen wie Ausschreibung, Eigenversorgung und Meldepflichten.
- Kostenwirkung des KWKG für Letztverbraucher
- Standard-Förderung von KWK-Anlagen
- Zusatz-Boni für KWK-Anlagen
- KWK-Anlagen in der Ausschreibung
- KWK-Anlagen zur Eigenversorgung
- Förderung der Umstellung von fossilen KWK-Anlagen auf einen CO2-ärmeren Brennstoff
- Meldepflichten für KWK-Anlagen
- Netzanschluss und Stromvermarktung
- Anträge und Überprüfung
- Förderung von Wärmespeichern und -netzen
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