Einwegkunststoffrichtlinie
Ansprechpartner/innen (2)

Andreas Horneber
Netzwerk-, Informationsmanagement, Projekte Energieeffizienz | Klimaschutz Tel: +49 911 1335 1204
Dr.-Ing. Robert Schmidt
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299Mit der Einwegkunststoffverbots- sowie der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind nun einige Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten zu beachten.
Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. So sind etwa Plastiktrinkhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen künftig verboten, andere Produkte wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen als Kunststoffprodukt gekennzeichnet werden.