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Umwelt | Nachhaltigkeit

Mehrweglösungen in der Gastronomie

Stadt und IHK zeigen Beispiele für die Praxis

Datum: 09.02.2023
 

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Frauke Wille

Frauke Wille

Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation Tel: +49 911 1335 1543

Nürnberg – Seit Januar 2023 gilt ein neues Verpackungsgesetz, um die Belastungen für Umwelt und Klima durch Einwegverpackungen zu reduzieren. Die Gastronomie ist nun verpflichtet, beim Mitnahme-Verkauf von Speisen und Getränken zusätzlich zur Einwegverpackung auch Mehrweglösungen anzubieten. Wie können solche Mehrwegverpackungen aussehen? Darüber informiert eine kleine Ausstellung im "Haus der Wirtschaft" der IHK am Hauptmarkt, die von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt wird.

Ob "Coffee to go" oder die Aluschale mit Lasagne: Der Verkauf von Essen und Getränken zum Mitnehmen ist nicht erst seit der Corona-Pandemie weit verbreitet. Der Nachteil: Es entsteht viel Müll durch Einwegverpackungen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen gastronomische Betriebe jeder Art für ihre Kunden deshalb auch eine Mehrwegalternative anbieten. So schreibt es das neue Verpackungsgesetz vor. Für kleinere Betriebe (weniger als fünf Mitarbeiter und Verkaufsfläche unter 80 Quadratmeter) gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen keine eigenen Behälter vorhalten, aber den Kunden ermöglichen, dafür die Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Gefäße zu füllen.

Große Betriebe, die mehr als fünf Mitarbeiter und eine Fläche von mindestens 80 Quadratmetern haben, müssen eigene Mehrweglösungen anbieten. Wie solche Lösungen aussehen können, darüber haben Ende letzten Jahres Nürnbergs Umweltreferentin Britta Walthelm und Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas in einer digitalen Veranstaltung informiert, die unter mehrweg.nuernberg.de abrufbar ist.

Haptisch erfahrbar werden die vorgestellten Mehrwegsysteme bei der kleinen Ausstellung im Gebäude "Haus der Wirtschaft", die in dieser eröffnet wurde. Bis mindestens Mitte April können Interessierte im Atrium der IHK an einem kleinen Stand die verschiedenen Lösungen ansehen und anfassen.

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz gibt es im Internet unter www.ihk-nuernberg.de/verpackungen. Hier können sich Betriebe auch Kundeninformationen zum Aushang herunterladen.

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