Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung
Ansprechpartner/innen (1)
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431Managementsysteme - Normung - Produktsicherheit
Als Ergebnis technologischer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Datenschutz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Sie unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten.
Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU und EFTA) in den Verkehr gebracht werden, wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, den Umweltschutz und die Gesundheit genügen.
Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen. Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-How rasch und effizient zu verbreiten.
Anforderungen und Umsetzung
In EU-Richtlinien | Verordnungen sind für bestimmte Produkte wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festgelegt. Diese gelten für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Übereinstimmung von Produkten mit den EU-Richtlinien wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen dient hierzu als "Waren-Reisepass".
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht heute für zahlreiche Produkte wie Maschinen, Arbeitsmittel oder auch Medizinprodukte. Beschäftigen müssen sich mit der CE-Kennzeichnung Hersteller, Importeure und Händler. Zunächst muss geklärt werden, ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht und welche Richtlinien gelten. Bei Kennzeichnungspflicht muss ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um eventuell von dem Produkt ausgehende Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen. Die Behörden können Verstöße – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind – als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel, sondern um eine marktrechtlich relevante Angabe des Herstellers. Da das Thema rechtlich vergleichsweise komplex ist, ist die Einholung fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. Bei der Technischen Dokumentation und Konformitätserklärung unterstützen benannte Stellen, wie z. B. der TÜV Rheinland oder Dienstleister.
Merkblätter zu ausgewählten CE-Richtlinien | Verordnungen
CE-Richtlinien und ihre Umsetzung in deutsches Recht
Die Texte der einzelnen Richtlinien finden Sie unter ec.europa.eu.
CE-Richtlinie |
Umsetzung in deutsches Recht |
Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG) |
Medizinproduktegesetz (MPG) |
Aufzüge (95/16/EG |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (12. ProdSV) |
Bauprodukte (89/106/EWG, |
Bauprodukten-Gesetz |
Druckgeräte (97/23/EG, |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
Einfache Druckbehälter |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (2006/95/EG, |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) |
Elektromagnetische Verträglichkeit (2004/108/EG, |
EMV-Gesetz |
Energieeffizienz von elektrischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten und entsprechenden Kombinationen (96/57/EG) |
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz |
Explosivstoffe für zivile Zwecke (93/15/EWG, |
SprengÄndG 1997 |
Geräte und Schutzsysteme im EX-Bereich |
11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) |
Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (93/15/EWG) |
Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen (WaffRV-ÄndVO) |
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (1999/5/EG, |
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen |
Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 7. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (7. ProdSV) |
Geräte- und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (94/9/EG) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV) |
In-vitro-Diagnostik (98/79/EG) In-vitro-Diagnostika (IVDR) EU-Verordnung 2017/746 (ab 26. Mai 2022) |
Medizinproduktegesetz (MPG) |
Maschinen (2006/42/EG) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) |
Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen) |
Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (Berichtigung vom 4. Juli 2023) ist am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt in vollem Umfang ab 20. Januar 2027 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Einzelne Regelungen treten aber bereits früher in Kraft. Hersteller müssen damit für Ihre Maschinen ab dem Stichtag die Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen usw. entsprechend der neuen Verordnung erstellen. |
Medizinprodukte (MDR) EU-Verordnungen 2017/745 (ab 26. Mai 2021) Alt: Medizinprodukte (93/42/EWG) |
Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetz (MPDG) (ab 26. Mai 2021) Alt: Medizinproduktegesetz (MPG) |
Messgeräte (2004/22/EG, |
Eichordnung |
Nichtselbsttätige Waagen (2009/23/EG |
Eichordnung |
Ökodesign (Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, 2009/125/EG) |
(Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG) |
Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) wird mit Wirkung ab dem 21. April 2018 aufgehoben Persönliche Schutzausrüstungen |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV) |
Pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG, |
SprengstoffGesetz (SprengG) |
Seilbahnen für den Personenverkehr (2000/9/EG) |
Seilbahnengesetz der Länder (SBG) |
Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (2. ProdSV) |
Sportboote (94/25/EG; |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 10. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (10. ProdSV) |
Geräuschemissionen von im Freien verwendeten Maschinen (2000/14/EG) |
32. BlmSchV |
Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (92/42/EWG) |
Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) |
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit sowie Merkblätter zur EU-Produktpolitik bietet auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie.
Weitere Informationen