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Steuerliche Forschungsförderung

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

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Forschungsförderung: Anträge jetzt beim Finanzamt möglich

Seit 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage können die Betriebe selbst über das Portal „Mein Elster“ oder über den Steuerberater beantragen. Wer von der Forschungszulage profitieren möchte, muss zunächst eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchführt. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen bei der sogenannten „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“.

Forschende Unternehmen haben einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gefördert – und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung sollen dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten. Maximal können Kosten in Höhe von zwei Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500 000 Euro jährlich. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar vier Mio. Euro jährlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu einer Mio. Euro pro Jahr möglich ist. Die Forschungszulage wird nicht gesondert ausgezahlt, sondern mit der nächsten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer verrechnet. Daher ist es hilfreich, den Antrag auf Forschungszulage möglichst zeitnah und idealerweise vor der Abgabe der Steuererklärung zu stellen. Ergibt die Steuerklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt. Das dürfte nicht zuletzt für forschungsintensive Start-ups von Interesse sein. Zwar müssen dem Finanzamt bei der Beantragung der Forschungszulage keine Belege beigefügt werden, es ist aber mit Blick auf mögliche Betriebsprüfungen sehr ratsam, aufgewendete Stunden für eingereichte FuE-Vorhaben zu dokumentieren. Für die Dokumentation der förderfähigen Personalkosten hat das Bundesministerium der Finanzen einen Muster-Stundenzettel sowie eine ausführliche FAQ-Liste veröffentlicht.

 

Forschungszulage - Bundesministerium der Finanzen überarbeitet FAQs und veröffentlicht Musterstundenzettel

Mit Beginn des Jahres 2020 wurde für die forschenden Unternehmen die Forschungszulage bezogen auf die Personalkosten im FuE-Bereich nach dem Forschungszulagengesetz eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine FAQs hierzu aktualisiert und ein Muster für einen Stundenzettel veröffentlicht.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt.

In fast allen europäischen Staaten erhalten Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, eine steuerliche Förderung. In Deutschland ist dies nicht der Fall. Damit wird nach Auffassung der IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Chance vergeben, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker zu Forschungsaktivitäten zu ermutigen. Denn gerade sie profitieren wenig von den Forschungsprogrammen der EU, des Bundes und der Länder, weil die Förderbedingungen oft zu anspruchsvoll und die Antragsverfahren zu kompliziert sind.

Für die mittelfränkische Wirtschaft würde die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung daher einen wichtiger Beitrag leisten, um im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Ziel ist es, die Anzahl der forschenden Unternehmen zu steigern. Insbesondere KMUs sollen neben speziellen Projektförderungen mit einer steuerlichen Forschungsförderung unterstützt werden.

Für die Unternehmen wäre eine steuerliche Förderung transparent, berechenbar und im Vergleich zu vielen Förderprogrammen unkompliziert. Weil für alle dieselben steuerlichen Bedingungen gelten würden, käme es auch zu keinen Marktverzerrungen. Sogar der Staat dürfte profitieren, wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Die geringeren Steuereinnahmen zu Beginn werden dort kompensiert durch eine stärkere wirtschaftliche Dynamik der steuerpflichtigen Betriebe.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken fordert deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung einzusetzen und den im Bayernplan verankerten HightechBonus zu realisieren.

Aktuelle informationen zum forschungszulagengesetz

 

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Erklärvideo zur steuerlichen Forschungsförderung und Roadshow-Termine

Die BSFZ hat auf ihrer Homepage (www.bescheinigung-forschungszulage.de) ein kurzes Erklärvideo rund um die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung eingestellt (siehe auch weiter unten).

Zudem wird die virtuelle Roadshow der BSFZ zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen fortgeführt. In Online-Seminaren präsentiert die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen alles Wichtige rund um die steuerliche Forschungsförderung.

Interessierte erhalten Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

Für die Teilnahme an den kostenfreien Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich und über die nachfolgenden Links möglich:

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