Eine Firmen-Vorprüfung kann nur zur Überprüfung von Firmen erfolgen, die im Handelsregister eingetragen werden! Für Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibende) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die keine Firma führen und nicht ins Handelsregister eingetragen sind, kann leider keine Firmen-Vorprüfung erfolgen. Hinweise zum Thema Geschäftsbezeichnungen finden Sie auf unserer Seite "Firmennamensrecht | Geschäftsbezeichnungen".