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Veränderungen der ADSp

Der IHK-Ausschuss für Verkehr und Logistik beschäftigte sich bei der ersten Sitzung in diesem Jahr unter der Leitung des Vorsitzenden Harald Leupold mit dem aktuellen Thema „Sicherheit/Terrorabwehr“ in deutschen Seehäfen und auf dem Flughafen Nürnberg sowie mit der Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

Die ADSp waren seit 1927 bekannt und anerkannt als „fertig bereitliegende Rechtsordnung“ und damit Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Verladender Wirtschaft und der Spedition. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie als Gemeinschaftswerk der deutschen Wirtschaftsverbände und des Bundesverbandes Spedition und Logistik mit der obligatorischen Speditionsversicherung weite Verbreitung und gerichtliche Anerkennung fanden. Ihre Vertragsbestimmungen sind mehrfach der geltenden Rechtsordnung angepasst worden, zuletzt im Jahre 1998, als die Transport-Rechtsreform mit einer Neufassung der §§ 453-466 HGB in Kraft getreten war.

Ohne Zweifel hatte diese Transport-Rechtsreform dem Speditionsgewerbe eine erheblich erweiterte Haftung für Güterschäden („Gewahrsamshaftung“) aufgebürdet. Der Vorwurf des „groben Organisationsverschuldens“ in der Auftragsabwicklung hat seit 1998 dazu geführt, dass eingetretene Güterschäden im Regress-Verfahren der Spedition angelastet wurden, was zu einem sehr ungünstigen Schadensverlauf bei den Speditionsversicherern führte. Da die Verluste in Millionenhöhe sich von Jahr zu Jahr steigerten, kündigten die Speditionsversicherer alle Verträge und entzogen damit der so lange geltenden ADSp die Grundlage. Eine Neufassung ohne Versicherungsautomatismus musste her. Sie entstand im zweiten Halbjahr 2002 unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Mit gravierenden Änderungen für die Vertragspartner.

Stephan Rieß als Vertreter des Münchener Versicherungsmaklers Oskar Schunck KG stellte die neue Situation und ihre Auswirkungen dar. Demnach müssen jetzt alle Spediteure statt der obligatorischen Spediteurs-Schadensversicherung eine echte Transportversicherung, genannt Spediteur Transport-Police, auf eigene Rechnung abschließen, um ihre gesetzliche Haftung abzudecken. Eventuell ergeben sich dadurch Lücken im Versicherungsschutz des Spediteurs. So führt der Ausschluss gefährlicher und wertvoller Güter u.a. zu Problemen beim Sammelladungsspediteur. Zudem ist der Versicherungsschutz nicht mehr weltweit, sondern erstreckt sich nur noch auf den Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Verlader müssen jetzt abwägen, ob die neuen Haftungsbedingungen der ADSp mit Obergrenzen für den Ersatz etwaiger (Güter-)Schäden ausreichen und ob sie bereit sind, dafür an den Spediteur einen Versicherungszuschlag zu zahlen. Anhand eigener Schadensbilanz ist zu entscheiden, ob es nicht vorteilhafter ist, für alle Gütertransporte im In- und Ausland inklusive Übersee eine herkömmliche Transportversicherung (w.p.a., all Risks) selbst abzuschließen. In diesem Fall wären die ADSp-Haftungsgrenzen irrelevant. Bleibt nur das Risiko des Spediteurverschuldens bei der Auftragsabwicklung (z.B. Fehlverladung), das aber durch einen geringen Prämienaufschlag in der Transport-Versicherungspolice mit abgedeckt werden kann.

Bezug des 'DIHK-Merkblatts zu den ADSp 2003“ über die IHK, Tel. 0911/1335-405, Fax -333
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2003, Seite 75

 
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