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Arbeitsmarkt-Reformen: Wie funktioniert die Umsetzung konkret?

PersonalServiceAgenturen (PSA)
An jedes Arbeitsamt (künftig: JobCenter) wird eine PersonalServiceAgentur (PSA) angegliedert. Die PSA arbeiten wie private Zeitarbeitsfirmen auch, aber verleihen Arbeitnehmer mit dem Ziel der dauerhaften Übernahme beim neuen Arbeitgeber. Sie werden nach Tarif bezahlt.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitslose bei der PSA angestellt werden. Die Anstellung bei einer PSA erfolgt auf Vorschlag des JobCenters. Verleihfreie Zeiten werden für Trainingsmaßnahmen und Weiterbildung genutzt. Beschäftigte bei der PSA haben Sozialversicherungsschutz.

Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose
Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, die nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden oder die eine Beschäftigung ausüben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch gefördert wird, haben einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Sie erhalten einen Gutschein vom Arbeitsamt, mit dem sie einen Arbeitsvermittler ihrer Wahl einschalten können.

Dem Arbeitsvermittler wird bei Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis ein Erfolgshonorar von bis zu 2 500 Euro gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung ist die Vermittlung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Vermittlungsgutscheins.

Voraussetzungen für die private Arbeitsvermittlung
Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft kann am Markt tätig werden. Voraussetzung ist die Anzeige beim Gewerbeamt (§ 14 Absatz 1 Gewerbeordnung GewO). Der Arbeitsvermittlung muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Vermittler und Arbeitssuchenden zu Grunde liegen, der die Vergütung regelt. Die vereinbarte Vergütung darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens 2 500 Euro betragen (bei Arbeitnehmern, die Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben); im Falle von Arbeitslosen, die weniger als drei Monate arbeitslos sind, darf die Vergütung höchstens 1 500 Euro betragen. Der Vermittler darf keinen Vorschuss verlangen bzw. entgegennehmen.

Folgen für die Zeitarbeit
Umstritten war insbesondere die Folge des „equal-treatment-Prinzips“: Der Gesetzgeber sah nämlich vor, dass Zeitarbeitsunternehmen ihre Beschäftigten ab 2004 hinsichtlich Entgelt und Arbeitsbedingungen vergleichbaren Stamm-Mitarbeitern des Entleihbetriebes gleich stellen müssen, sofern sich die Höhe des Arbeitsentgelts nicht nach einem Tarifvertrag für Arbeitnehmer-Überlassung richtet. Die resultierende Verteuerung von Zeitarbeit hätte – je nach Ausmaß der Kostensteigerung – die Zeitarbeit für die Entleihbetriebe so unattraktiv machen können, dass es sogar zu weniger statt zu mehr Jobs im Bereich der Zeitarbeit hätte führen können.

In der Zwischenzeit haben sich jedoch der Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) und der DGB auf ein fixes Entgeltsystem für Zeitarbeitnehmer und auf einen Manteltarifvertrag geeinigt, dessen Kernstück ein flexibles Jahresarbeitszeitkonto ist, das den Besonderheiten der Branche Rechnung trägt. Damit konnte die gesetzlich vorgesehene Gleichbehandlung und –bezahlung abgewendet werden. Die Zeitarbeit bleibt ein flexibles Instrument im Falle von Auftragsschwankungen und damit eine attraktive Alternative für mittelständische Unternehmen zu Überstunden oder Kurzarbeit.

Job Floater
Arbeitsplätze werden vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Diese haben jedoch häufig besondere Schwierigkeiten mit der Eigenkapitalausstattung. Der neue Job Floater verknüpft diese beiden Aspekte, also den Zugang zu günstigen privaten Finanzierungsmöglichkeiten mit der Einstellung eines Arbeitslosen.

Der Job Floater ist ein Optionsrecht auf ein Darlehen bis 100 000 Euro. Das Darlehen kann einem Unternehmen bei Einstellung des Arbeitslosen gewährt werden. Anfragen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu richten, die dazu ein neuartiges, niedrig verzinstes Darlehensprogramm zur Verfügung stellt, das mit zehn Mrd. Euro ausgestattet ist.

Was ändert sich bei den Mini-Jobs?
Es gibt einen großen Bedarf an Haushaltsdienstleistungen, der entweder gar nicht oder über Schwarzarbeit befriedigt wird. Hinzu kommen zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in Gastronomie oder Einzelhandel, die mit Mini-Jobs ausgefüllt werden können. Um zusätzliche Anreize für neue und legale Beschäftigung in diesem Bereich zu geben, wurde die Geringfügigkeitsgrenze in diesem Bereich auf 400 Euro angehoben. Der Arbeitgeber zahlt pauschal zwölf Prozent Sozialversicherungsbeitrag und erhält für das Arbeitsverhältnis eine Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld. Für Arbeitnehmer bleibt die Beschäftigung steuerfrei.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2003, Seite 23

 
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