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Anpassung der Vergabeordnung

Rechtsstreitigkeiten verschlingen Zeit und Geld, denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Über aktuelle Fragen der Rechtspraxis sprach WiM mit Landgerichtspräsidentin Dagmar Schuchardt.

Die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB/B 2002 ist jetzt in vielen Punkten den Neuregelungen des Schuldrechts angepasst worden. Die VOB ist zwar nach wie vor als „Kleingedrucktes“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in gewissem Sinne privilegiert, ist aber in ihrem Bestand geändert (Gewährleistungsfrist nunmehr vier statt zwei Jahre usw.).

IHK-Seminar
Die IHK informiert am Freitag, 24. Oktober 2003, 14 bis 16 Uhr über die Änderungen des neuen Schuldrechtes im Bezug zur neuen VOB.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2003, Seite 12

 
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