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Online-Mahnverfahren in Bayern

Rechtsstreitigkeiten verschlingen Zeit und Geld, denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Über aktuelle Fragen der Rechtspraxis sprach WiM mit Landgerichtspräsidentin Dagmar Schuchardt.

Seit Jahresbeginn 2003 können Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheide papierfrei über das Internet beantragt werden: Bayernweit ist für das gerichtliche Mahnverfahren das Amtsgericht Coburg als Zentrales Mahngericht (ZEMA) zuständig. Zwar wurden bisher bereits etwa 60 Prozent der Mahnbescheidsanträge im Datenträgeraustauschverfahren (DTA-Verfahren) gestellt, d. h. sie wurden auf Disketten oder Kassetten übertragen. Diese mussten aber, ebenso wie die schriftlichen Anträge, per Post an das Amtsgericht Coburg geschickt werden.

Mit der Einführung des TAR/WEB-Online-Mahnverfahrens entfällt nicht nur komplett das Papiererfordernis, sondern ebenso Postlaufzeiten, Portokosten und ggf. die Übertragungsarbeit von Computer auf Papier und umgekehrt. Die Übertragung erfolgt per Internet mit Hilfe von Signaturkarten, die einen sicheren Datentransfer erlauben. Vorteil dieses gerichtlichen Mahnverfahrens über das Internet ist neben der Kostenersparnis die für die Verjährungshemmung möglicherweise entscheidende Zeitersparnis.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
? Internetfähiger PC mit Standardbrowser,
? digitale Signaturkarte mit Kartenlesegerät,
? Mahnsoftware
? Zulassung durch das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg,
? Kennziffer zur Teilnahme am Datenaustausch (wird vom Zentralen Mahngericht erteilt) sowie
? Nennung eines Ansprechpartners.

? www.mahnverfahren-aktuell.de: Infos über geeignete Software
? www.zs.datev.de: Beantragung der Signaturkarte „e:secure“
? IHK-Seminare „Forderungsmanagement und Mahnwesen“, Termine auf Anfrage
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2003, Seite 16

 
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