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Änderung ab 1. April 2005

Zum 1. April 2005 treten umfangreiche Änderungen für Zollanmeldungen in Kraft. Zur Umsetzung der IT-gestützten Verarbeitung werden zahlreiche Felder und Codierungen im Einheitspapier geändert. Betroffen davon sind aber auch Anmeldungen, die noch mittels Formular abgegeben werden. Dies bedeutet für die im Außenhandel tätige Wirtschaft, dass bei Ein- und Ausfuhrgeschäften die neuen und codierten Angaben ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind. Demzufolge ist die in den Betrieben vorhandene Software anzupassen. Übergangsregelungen soll es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geben, so dass ab 1. April nur noch Zollanmeldungen (elektronisch oder per Vordruck) mit diesen Änderungen von der Zollverwaltung anerkannt werden.

Weitere Info-Veranstaltung
Wegen der großen Nachfrage bietet die IHK eine weitere Informationsveranstaltung über die Zollanmeldung an. Zeit und Ort: Freitag, 18. März 2005, 9 bis 12 Uhr, in der IHK.

Die Änderungen der einzelnen Felder und Neucodierungen sind als Übersicht im Internet abrufbar unter www.zollamt.de (Rubrik „Aktuelles“).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2005, Seite 33

 
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