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Beratung zur beruflichen Neuorientierung wird von der Arbeitsagentur stärker gefördert

Muss sich ein Unternehmen im Rahmen eines Sozialplans von Mitarbeitern trennen, fördert die Agentur für Arbeit das so genannte Outplacement. Darunter versteht man eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung, die vom Arbeitgeber für den scheidenden Mitarbeiter finanziert wird. Die Förderung beträgt nach dem Gesetz für moderne Dienstleistungen (Hartz III) die Hälfte der Kosten, jedoch maximal 2 500 Euro pro Mitarbeiter. Damit unterstreicht der Gesetzgeber den Nutzen von Outplacement für Unternehmen, Mitarbeiter und Gesellschaft.

Neu ist, dass die Zuständigkeit für die Förderung von Outplacement infolge der neuen Gesetzgebung auf die lokalen Arbeitsagenturen übertragen wurde. Während es früher im Ermessen der Landesarbeitsämter stand, ob und wie hoch Outplacement gefördert wurde, ist der Anspruch heute gesetzlich geregelt.

Gerade wenn Unternehmen Restrukturierungen vornehmen, die ganze Abteilungen betreffen, nutzen sie zunehmend die Beratung, um tarifliche und gewerbliche Mitarbeiter in Gruppen bei der beruflichen Neuorientierung zu beraten. Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile, die Outplacement nicht nur für die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter, sondern auch für das Unternehmensimage bringt. Zudem schätzen die scheidenden Mitarbeiter die Beratung, weil sie dort lernen, wie sie erfolgreich einen neuen Arbeitsplatz finden. Dies ist gerade angesichts der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt wichtiger denn je, die Menschen müssen lernen, wie sie sich auf dem Arbeitsmarkt von der Masse von Bewerbern unterscheiden. Oftmals wird auf diesem Weg die Arbeitslosigkeit verhindert.

Die Beratung im Team hat den Vorteil, dass die Teilnehmer einen motivierten Erfahrungsaustausch mit ihren Kollegen erleben. Sinnvoll ist es jedoch, die Teamberatung mit der Einzelberatung zu koppeln, damit auch zusätzliche persönliche Fragen, die oftmals für die Entscheidung für einen neuen Job maßgeblich sind, erörtert werden könnten.

Birgit Kämmer, kaemmer@rundstedt.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2005, Seite 26

 
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