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Nachbesserungen reichen nicht aus

„Fahren Sie nie mit einem Angehörigen einer diskriminierungsfähigen Gruppe alleine Aufzug.“ Diese Verhaltensregel aus den USA könnte bald auch in deutschen Betrieben Wirklichkeit werden, wenn das Antidiskriminierungsgesetz so wie beabsichtigt umgesetzt wird. „Auf Grund der Umkehr der Beweislast werden Unternehmen gezwungen, jedes Einstellungs- und Personalgespräch umfangreich zu dokumentieren, um zu beweisen, dass sie niemanden benachteiligt haben. Das stellt die Praxis auf den Kopf und zwingt zu unnötiger und kostenträchtiger Bürokratie, die von den EU-Richtlinien gar nicht gefordert wird“, so die neu gewählte Vorsitzende des IHK- Rechts- und Steuerausschusses, Gerlinde Wanke von der Nürnberger Beteiligungs-AG.

Der IHK-Ausschuss kritisierte das geplante Gesetz, das noch im Mai beschlossen werden soll, heftig. Wenn keine Obergrenze beim Schadenersatz eingezogen werde, drohten amerikanische Verhältnisse mit absurden Schadenersatzforderungen.

Der IHK-Rechtsausschuss fordert daher u. a., sich auf die strikte Umsetzung der EU-Richtlinie zu beschränken, insbesondere eine normale Beweislast sowie die Verschuldens- statt der Gefährdungshaftung. Die im Wege der Nachbesserung eingeführten Schlichtungsmöglichkeiten seien dagegen zu begrüßen, insgesamt seien die Nachbesserungen aber völlig unzureichend.

Wegen des Fachkräftemangels in vielen Bereichen könnten es sich Betriebe ohnehin nicht leisten, irgendwelche kulturellen, weltanschaulichen oder religiösen Einstellungsbarrieren aufzubauen. „Das Gesetz wird sein Ziel verfehlen, weil über Gebot und Verbot etwas erreicht werden soll, was nur über einen breiten gesellschaftlichen Kontext entwickelt werden kann“, so das Fazit von Frau Wanke.

In ähnlicher Weise äußerten sich die Wirtschaftsjunioren Bayern (WJ): Der vorliegende Entwurf sei „gut gemeint, aber schlecht gemacht“.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2005, Seite 40

 
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