Telefon: +49 911 1335-1335

Dem Nachwuchs eine Chance geben

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Instrument, das im vergangenen Jahr im Zuge des Ausbildungspaktes neu geschaffen wurde. Das Prozedere: Ein Unternehmen schließt mit einem Jugendlichen einen Praktikums-Vertrag für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten. Die Jugendlichen verpflichten sich, im Rahmen der normalen Arbeitszeiten im Betrieb zu arbeiten und besuchen auch die entsprechenden Berufsschulklassen. Und sie erhalten für die Einstiegsqualifizierung eine monatliche Vergütung, deren Mindestbetrag von 192 Euro (zuzüglich Gesamtsozialversicherungsbeitrag) auf Antrag von der Arbeitsagentur gezahlt wird. Am Ende der Einstiegsqualifizierung erhalten die Jugendlichen ein betriebliches Zeugnis sowie ein IHK-Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.

Wie profitieren die Unternehmen?
Die Betriebe gehen durch die Einstiegsqualifizierung noch keine feste Bindung ein, haben aber die Chance, die jungen Leute kennen zu lernen und ihnen anschließend einen Ausbildungsvertrag anzubieten. Die Jugendlichen wiederum können sich in der Praxis beweisen und dem Betrieb über die häufig nicht aussagekräftigen Schulzeugnisse hinaus einen guten Eindruck vermitteln. Gedacht ist die Einstiegsqualifizierung nicht zuletzt auch für Jugendliche, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, aber auf diese Weise an eine Ausbildung herangeführt werden können.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich für Betriebe, die noch nicht ausbilden: Sie können in die Ausbildung einsteigen, auch wenn sie nicht alle Anforderungen für eine komplette Ausbildung erfüllen. Außer den Sach- und Personalkosten entstehen keinerlei weitere Aufwendungen.

Wo kann man sich informieren?
Unternehmen, die an einer Einstiegsqualifizierung interessiert sind, können sich zunächst unter www.pakt-sucht-partner.de informieren, wo sie auch ein Vertragsmuster sowie den Förderantrag der Bundesagentur für Arbeit und Informationen über die Inhalte einer Einstiegsqualifizierung finden.

Darüber hinaus steht ihnen auch die IHK als Ansprechpartner zur Verfügung. Dort werden die angebotenen Plätze für die Einstiegsqualifizierung registriert und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur an geeignete Bewerber vermittelt.

Hat sich das Unternehmen für einen Jugendlichen entschieden, der vom Berufsberater der Arbeitsagentur empfohlen wurde, unterzeichnen beide Parteien den Vertrag und reichen diesen in Kopie bei der IHK sowie in Kopie zusammen mit dem Förderantrag bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2005, Seite 22

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick