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Die zehn Forderungen der bayerischen Wirtschaft

Das Vorziehen der Bundestagswahl eröffnet die Chance, den politischen Stillstand zu überwinden und weitere notwendige Reformen entschlossen umzusetzen. Nur so wird in Deutschland wieder mehr investiert, werden Innovationen gefördert und entstehen international wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. Diese Auffassung vertritt der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK). Die zehn Forderungen der bayerischen IHKs sind Teil der „100 Vorschläge für mehr Wachstum in Deutschland“ der IHK-Organisation. Die Forderungen im Einzelnen:

Arbeitslosigkeit senken und neue wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen
1) Die Arbeitskosten müssen gesenkt werden durch längere und flexiblere Arbeitszeiten und durch eine
    Senkung der Lohnnebenkosten, indem die sozialen Sicherungssysteme vom Arbeitseinkommen
    entkoppelt werden.
2) Das Arbeits- und Tarifrecht muss einfacher, transparenter und für kleinere Unternehmen handhabbarer
    werden. Als Sofortmaßnahme sollte das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben mit mehr als 20
    Beschäftigten und generell erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit gelten.

Steuerrecht investitionsfreundlich umbauen: einfach und verlässlich, leistungsgerecht und international wettbewerbsfähig
3) Wir brauchen ein Steuersystem mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz (flat tax).
    Damit erhält der Staat die nötigen Einnahmen, ohne durch Lenkungsnormen in die Wirtschaft
    einzugreifen.
4) Die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen sollte nach einer zehnjährigen Fortführung des Betriebs
    entfallen.
5) Die Gewerbesteuer ist eine Sondersteuer auf gewerbliche Einkünfte und muss daher abgeschafft
    werden. Zum Ausgleich sind die Kommunen stärker als bisher an Einkommens-, Körperschafts- und
    Umsatzsteuer zu beteiligen. Das Band zwischen Kommune und Wirtschaft soll erhalten bleiben.

Innovations- und Bildungsstandort Deutschland stärken
6) Innovationen brauchen Freiräume und Wettbewerb. Alle politischen Vorhaben müssen künftig auf ihre
    Innovationswirkungen hin überprüft werden. Um das Drei-Prozent-Ziel für Forschungs- und
    Entwicklungsinvestitionen zu erreichen, muss der Staat konsequent seine konsumtiven Ausgaben
    zugunsten von Zukunftsinvestitionen reduzieren.
7) An Schulen und Hochschulen muss das Prinzip „Leistung fordern und Wettbewerb fördern“ gelten.
    Hierfür ist mehr Autonomie für Lehrpläne, Organisation, Personal und Finanzen unverzichtbar. Die
    Einführung von Studiengebühren muss als Teil einer umfassenden universitären Strukturreform
    verstanden werden. Das Hochschulrahmengesetz ist abzuschaffen.

Unternehmerische Freiräume schaffen und bürokratische Fesseln lösen
8) Die öffentlichen Haushalte müssen konsolidiert und die Staatsquote gesenkt werden. Bund und Länder
    müssen eine lineare Ausgabenkürzung von einem Prozent jährlich über zehn Jahre festschreiben, um
    sich finanzpolitische Handlungsspielräume zu eröffnen.
9) Wir brauchen eine umfassende Föderalismusreform. Klare Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften
    und eine stärkere Ausgabenverantwortung (Konnexitätsprinzip) sind hierzu ebenso notwendig wie ein
    horizontaler Finanzausgleich, der Anreize für eine erfolgreiche regionale Wirtschaftspolitik setzt und
    primär unverschuldete Haushaltsrisiken als eine Art „Nothilfe“ absichert.
10) Die Bürokratie muss durch ein ordnungspolitisch abgestimmtes Gesamtkonzept auf allen Ebenen
      spürbar abgebaut und die Bürokratiekosten deutlich gesenkt werden. Neue Gesetze und Verordnungen
      müssen auf das Notwendige beschränkt und in geeigneten Fällen zeitlich befristet werden.
      Gesetzesvorlagen sollten Abschätzungen der Bürokratiefolgekosten für Bürger und Unternehmer
      verpflichtend enthalten.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2005, Seite 41

 
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