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Es wird Ernst mit der Rücknahmepflicht

Festgesetzt ist dies im „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“. Das ElektroG regelt die Entsorgung von rund 1,1 Mio. Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.

Naturgemäß ändert sich auch für die Verbraucher die Entsorgung: Sie dürfen ab 24. März 2006 ihre Altgeräte nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern müssen diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen. Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.

Ursprünglich war in der europäischen Altgeräte-Richtlinie (WEEE) und auch in den Umsetzungen der meisten EU-Mitgliedstaaten das Datum 13. August 2005 genannt worden. In Deutschland ist dies anders: Das ElektroG ist erst im März 2005 in Kraft getreten, so dass der deutsche Gesetzgeber die Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten durch Übergangsvorschriften auf den 24. März 2006 verschoben hat.

Ein wichtiger Termin ist der 23. November 2005. Bis zu diesem Datum müssen sich sämtliche Hersteller und Importeure beim deutschlandweiten Elektro-Altgeräte-Register EAR mit Sitz in Fürth registrieren lassen und ihre Garantien stellen. Die Registrierung erfolgt online unter www.stiftung-ear.de. Die von den Branchenverbänden ZVEI und Bitkom initiierte EAR-Stiftung übernimmt Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung. Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register dagegen nicht übernommen. Vielmehr müssen die Unternehmen selbst mit Hochdruck an der Fertigstellung der Rücknahmesysteme weiterarbeiten, wenn sie bis zum März 2006 ihren Verpflichtungen nachkommen wollen.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten spielt der 13. August 2005 sehr wohl eine Rolle. So müssen beispielsweise Geräte, die nach Österreich verkauft werden, bereits jetzt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Viele andere EU-Staaten sind noch säumig mit der jeweils nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Wer als Hersteller eine aufwändige getrennte Logistik für Geräte mit und ohne dieses Zeichen vermeiden will, wird um eine EU-weite Kennzeichnung bereits heute nicht herumkommen.

Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme werden alleine für die Industrie auf 350 bis 500 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Die Kosten für die Entsorgung liegen bei den überwiegend ins Gewicht fallenden größeren Geräten bei acht Euro für eine Waschmaschine, 15 Euro für einen Kühlschrank oder rund zehn Euro für einen Fernseher.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hält für betroffene Unternehmen ein umfassendes Infopakt gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro bereit.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2005, Seite 14

 
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