Ab dem 7. Dezember können Organisationen, Firmen und später auch Einzelpersonen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren eigenen Domain-Namen mit „.eu“-Erweiterung registrieren.
Darauf weist Eurid hin, der von der EU-Kommission beauftragte Verwalter der „.eu“-Domains. Eurid ist eine gemeinnützige europäische Organisation, gegründet durch die nationalen Domain-Verwalter von Belgien, Italien und Schweden, mit Unterstützung der Verwalter von Tschechien und Slowenien.
Die Verarbeitung der Anfragen übernimmt ein Netzwerk lokaler Registrierstellen in den verschiedenen EU-Ländern; diese sind über die Homepage von Eurid zu finden. Ein gestaffeltes Registrierungs-system namens „Sunrise“ soll für eine gerechte und geordnete Abwicklung aller Anträge sorgen:
In Phase eins (7. Dezember 2005 bis 6. Februar 2006) können alle öffentlichen Einrichtungen und die Inhaber eingetragener Markennamen („trade marks“) einen Antrag einreichen.
In Phase zwei (7. Februar bis 6. April 2006) kommen auch Antragsteller zum Zuge, die andere frühere Rechte geltend machen können, beispielsweise Firmen- oder Künstlernamen.
In Phase drei (ab 7. April 2006) wird die Registrierung freigegeben, und es müssen keine Rechte mehr nachgewiesen werden, um einen bestimmten „.eu“-Domain-Namen zu registrieren.
Wichtig: In allen Phasen gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. In den ersten zwei Phasen muss der Antragsteller zwar nachweisen, dass der Anspruch auf den gewünschten „.eu“-Domain-Namen auch gerechtfertigt ist. Beanspruchen aber mehrere Organisationen denselben Namen, wird die Reihenfolge der Anfragen berücksichtigt. Es kommt also darauf an, möglichst schnell zu sein.
Darauf weist Eurid hin, der von der EU-Kommission beauftragte Verwalter der „.eu“-Domains. Eurid ist eine gemeinnützige europäische Organisation, gegründet durch die nationalen Domain-Verwalter von Belgien, Italien und Schweden, mit Unterstützung der Verwalter von Tschechien und Slowenien.
Die Verarbeitung der Anfragen übernimmt ein Netzwerk lokaler Registrierstellen in den verschiedenen EU-Ländern; diese sind über die Homepage von Eurid zu finden. Ein gestaffeltes Registrierungs-system namens „Sunrise“ soll für eine gerechte und geordnete Abwicklung aller Anträge sorgen:
Wichtig: In allen Phasen gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. In den ersten zwei Phasen muss der Antragsteller zwar nachweisen, dass der Anspruch auf den gewünschten „.eu“-Domain-Namen auch gerechtfertigt ist. Beanspruchen aber mehrere Organisationen denselben Namen, wird die Reihenfolge der Anfragen berücksichtigt. Es kommt also darauf an, möglichst schnell zu sein.