Telefon: +49 911 1335-1335

Steuerliche Anerkennung gefährdet

Viele deutsche Unternehmen müssen noch bis Jahresende die in ihren Versorgungsordnungen und -zusagen enthaltenen Abfindungsklauseln anpassen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die meist über Jahre aufgebauten Pensionsrückstellungen steuerlich nicht mehr anerkannt werden. Dies hätte eine drastische Erhöhung der Steuerbelastung zur Folge, die die Existenz des Unternehmens gefährden könnte.

Hintergrund sind zwei Erlasse des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom April und September dieses Jahres. Danach erkennt das BMF künftig Pensionsrückstellungen steuerlich nicht mehr an, wenn Rentenansprüche vorzeitig durch eine Einmalzahlung abgefunden werden können und diese Abfindung entweder zu niedrig bemessen ist oder die Berechnungsgrundlage nicht klar schriftlich fixiert ist.

Eine Möglichkeit, die steuerliche Anerkennung der Rückstellungen zu sichern, ist die Neufassung der Abfindungsregelung, die den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht. Daneben kann auch über einen generellen Verzicht auf eine Abfindungsklausel nachgedacht werden. In jedem Fall muss die Änderung schriftlich mit den Pensionsberechtigten vereinbart werden. Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat existiert, ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Klauseln bis Jahresende anpassen!
Bis zum 31. Dezember 2005 können die Abfindungsklauseln noch an die neuen Grundsätze des BMF angepasst werden, eine spätere Nachbesserung ist nicht möglich. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Unternehmer sollten ihre Pensionszusagen insbesondere gegenüber GmbH Geschäftsführern in jedem Fall überprüfen lassen. Denn eine unzulässige Abfindungsklausel führt zur steuerlichen Nichtanerkennung der Pensionsrückstellungen in voller Höhe.

Dr. Rolf Leuner, Sabine Gronbach, sabine.gronbach@roedl.com
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2005, Seite 9

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick