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Welche Regeln gelten beim öffentlichen Auftragswesen?

Rechtsgrundlagen für die Beschaffungen der öffentlichen Hand sind in Deutschland insbesondere die Vergabeverordnung (VgV) sowie die Verdingungsordnungen VOB (Bauleistungen), VOL (Liefer- oder Dienstleistungen) und VOF (freiberufliche Leistungen). Das nationale Recht wird zunehmend durch Vorgaben auf europäischer Ebene bestimmt. So ist bei einer Überschreitung von Schwellenwerten (bei Liefer- und Dienstleistungen in der Regel 200 000 Euro, bei Bauleistungen fünf Mio. Euro) EU-weit auszuschreiben. Unterhalb dieser Schwellenwerte verpflichtet die VgV die öffentlichen Auftraggeber dazu, ab einer bestimmten Auftragshöhe die Verdingungsordnungen einzuhalten. Diese sehen je nach Einzelfall drei mögliche Ausschreibungsverfahren vor: Erstens die öffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren), zweitens die beschränkte Ausschreibung (nicht offenes Verfahren) und drittens die freihändige Vergabe (Verhandlungsverfahren).

Wie kommt man an Aufträge?
Die freihändige Vergabe unterliegt keinem vorgeschriebenen förmlichen Verfahren, d.h. der Auftraggeber kann potenzielle Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern und mit diesen noch nach Abgabe der Angebote verhandeln. Die freihändige Vergabe ist in vielen Bundesländern unterhalb einer Bagatellgrenze (in Bayern Auftragswert bis 25 000 Euro inkl. Umsatzsteuer) ohne Begründung möglich. Für Unternehmen kann es daher sinnvoll sein, sich bei potenziellen Kunden aus dem öffentlichen Sektor bekannt zu machen und ihre Leistungsfähigkeit vorzustellen.

In der beschränkten Vergabe wird nur eine begrenzte Zahl von Unternehmen angesprochen. Kennt der Auftraggeber nur wenige potenzielle Lieferanten, kann er sich von der zuständigen Auftragsberatungsstelle (in Bayern das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.) geeignete Unternehmen benennen lassen. Daher ist es für interessierte Unternehmen sinnvoll, sich bei der Auftragsberatungsstelle um die Aufnahme in eine Bieterdatenbank zu bewerben, aus der die Benennungen vorgenommen werden.

In der öffentlichen Ausschreibung wird durch Veröffentlichung bekannt gegeben, dass eine bestimmte Leistung vergeben werden soll. Potenzielle Bieter müssen die Verdingungsunterlagen beim Auftraggeber besorgen und können dann an Hand dieser Unterlagen ein Angebot einreichen. Wenn Unternehmen nicht selbst in einer Vielzahl von Datenbanken, Ausschreibungsblättern und Staatsanzeigern nach geeigneten öffentlichen Ausschreibungen recherchieren wollen, können sie damit auch einen professionellen Recherchedienst beauftragen. In Bayern bietet etwa das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. im Rahmen des Ausschreibungsservices C@TS (Computer Aided Tender Services) einen Nachweis von öffentlichen Aufträgen auf Basis eines zuvor gemeinsam mit dem Unternehmen erstellten Leistungsprofils an.

Wo bekommt man Informationen?
Die erste Adresse in Bayern ist das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ). Träger des ABZ sind die bayerischen IHKs und die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern. Unterstützt wird das ABZ außerdem durch das Euro Info Centre München, finanziell gefördert durch das Bayerische Wirtschaftsministerium. Auf seiner Homepage bietet das ABZ zahlreiche Merkblätter an – darunter auch Informationen über die von öffentlichen Auftraggebern geforderten Nachweise im Rahmen der Eignungsprüfung oder über die Vermeidung von Fehlern bei der Angebotsabgabe.

ABZ, Tel. 089/5116-171 bis -176, www.abz-bayern.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2005, Seite 29

 
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