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Ab 2007 elektronisch

Ab 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Anträge auf Handelsregistereintragung durch Notare elektronisch gestellt werden.

Weitere nützliche Neuerung für alle, die auf verlässliche Unternehmensinformationen angewiesen sind: Ab 1. Januar sind über das elektronische Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) bundesweit Unternehmensdaten online recherchierbar. Damit hat endlich auch Deutschland einen einheitlichen, elektronischen Handelsregisterzugang und damit ein voll elektronisches Handelsregister.

Auch die Abgabe der IHK-Stellungnahmen zum Handelsregister wird in Zukunft elektronisch erfolgen. Nur die Bekanntmachungen der Handelsregistereintragungen müssen bundesweit noch bis 31. Dezember 2008 in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Das EHUG hat aber noch einige andere Gesichtspunkte neu geregelt:

Die Nicht-Offenlegung von Jahresabschlüssen wird in Zukunft strenger geahndet. Ursprünglich war geplant, die Nicht-Offenlegung mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe zu belegen. Dank intensiver Lobbyarbeit der IHKs wurde aber für die Unternehmen erreicht, dass bei verspäteter Offenlegung nur eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro erhoben wird, wenn die Offenlegung nachgeholt wird. Nur bei Nicht-Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von maximal 25 000 Euro. Dieses Verfahren kann von Amts wegen eingeleitet werden.

Als neue Offenlegungsfrist gilt – wie in den EU-Vorgaben geregelt – in Zukunft vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Auch hier haben die IHKs die zunächst geplante Verkürzung auf drei Monate erfolgreich abgewendet.

Die Gebühr für Handelsregisterauszüge wird auf 4,50 Euro gesenkt. Ein Großkundenrabatt ist nicht vorgesehen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2006, Seite 6

 
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