Telefon: +49 911 1335-1335

Mitnahme von Flüssigkeiten

Seit dem 6. November gelten für alle Fluggäste, die innerhalb der EU abfliegen, neue Handgepäckregelungen. Die Richtlinien der EU entsprechen weitestgehend den Vorgaben der amerikanischen Behörden, die seit Ende September für alle Flüge in die und aus den USA bestehen.

Nach den neuen einheitlichen Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Die Beutel sind im Handel käuflich zu erwerben. Ausnahmen gelten für Medikamente sowie Spezialnahrung (z.B. Babynahrung oder Diabetikerkost), die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Auch der Erwerb von Flüssigkeiten im zollfreien Einkauf an Bord von Lufthansa-Flügen ist weiterhin möglich. Zudem dürfen Flüssigkeiten mit an Bord genommen werden, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft worden sind. Es wird empfohlen, alle größeren Flüssigkeitsbehälter im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2006, Seite 21

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick