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Sonntagsverkauf am 24. Dezember 2006

In diesem Jahr fällt der 24. Dezember 2006 auf einen Sonntag. Für diesen Fall sieht das Ladenschlussgesetz eine besondere Regelung vor. Nach § 15 Ladenschlussgesetz dürfen an diesem Tag folgende Geschäfte höchstens drei Stunden lang und bis längstens 14 Uhr geöffnet sein:

  • Verkaufsstellen, die gemäß § 12 Ladenschlussgesetz an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen (z.B. Bäckereien, Konditoreien, Geschäfte für Blumen und Zeitungen).
  • Geschäfte, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten.
  • Verkauf von Weihnachtsbäumen.

Die konkreten Öffnungszeiten im Zeitraum bis 14 Uhr kann jeder Einzelhändler individuell festlegen. Aus Gründen der Transparenz wird empfohlen, in der Werbung sowie an den Geschäften auf die jeweiligen Öffnungszeiten hinzuweisen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2006, Seite 10

 
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