Der neue Ausbildungsberuf Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/in kann ab August 2007 angeboten werden. Überarbeitet wurde das Berufsbild Mediengestalter Digital und Print.
IT-Fachkräfte mit vertieften und anwendungsbereiten Kenntnissen der höheren Mathematik werden mit dem neuen Berufsbild „Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/in“ qualifiziert. Analysen hatten ergeben, dass in der Software-Entwicklung ein Bedarf an nicht akademisch ausgebildeten Fachkräften mit Fertigkeiten in der höheren Mathematik besteht. Die Fachkräfte sollen allerdings zu wissenschaftlichen Aufgabenstellungen fähig sein. Die Wirtschafts- und Sozialpartner sind diesem Wunsch der Wirtschaft nachgekommen und haben den bisher nur in Nordrhein-Westfalen geprüften Ausbildungsberuf „Mathematisch-technischer Assistent“ komplett überarbeitet.
Geeignet ist der Ausbildungsberuf z.B. für Banken, Versicherungen, IT-Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Rechenzentren und Hochschulen. Hauptaufgabe der IT-Spezialisten ist die Konzeption, Realisierung und Wartung von Software-Systemen auf der Basis mathematischer Modelle. Berufliche Einsatzgebiete sind u.a. die Simulation von Prozessen (beispielsweise an Hochschulen und Forschungseinrichtungen), die Bereitstellung komplexer Dienste in großen Rechenzentren, die Software-Erstellung und -Wartung oder die Qualitätssicherung von Software. Das neue Berufsbild tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Mediengestalter/in Digital und Print
Der Ausbildungsberuf „Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien“ ist 1998 neu geschaffen
worden. Er führte verschiedene alteingesessene Druck- und Medienberufe zusammen in ein modernes Basisberufsprofil
mit vier Fachrichtungen und diversen Wahlqualifikationen. Nach acht Jahren ist nun eine Überarbeitung notwendig
geworden. Neu zugeschnitten wurden insbesondere die Fachrichtungen, von denen es jetzt statt vier nur noch drei
gibt: „Beratung und Planung“, „Konzeption und Visualisierung“ sowie „Gestaltung und
Technik“. Außerdem wurden Prüfungsinhalte, Prüfungsstruktur und Prüfungszeiten überarbeitet sowie die
Lehrpläne an den Berufsschulen. Der Name des Ausbildungsberuf wurde leicht geändert in „Mediengestalter/in
Digital und Print“.
Anbieten können diesen Ausbildungsberuf u.a. Unternehmen aus Industrie und Handwerk, Agenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleister, Verlage sowie Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Die neue Ausbildungsordnung tritt ebenfalls am 1. August 2007 in Kraft.