Telefon: +49 911 1335-1335

Wird ein großer Wurf herauskommen?

Die deutsche Wirtschaft sieht die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich positiv. Der Entwurf enthält aber auch falsche wirtschaftspolitische Signale, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Die Senkung der Körperschaftsteuer sowie die Begünstigung thesaurierter Gewinne für Personenunternehmen sind begrüßenswerte Elemente des Reformkonzepts, die über die Grenzen Deutschlands hinauswirken, erklärt der DIHK, der den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 2. Februar 2007 genau analysierte. Die Bundesregierung wird den aktuellen Planungen zufolge am 14. März über das Konzept entscheiden, die Entscheidung des Bundestages ist für den 15. Juni terminiert.

„Die positiven Effekte der Reform dürfen nicht mit kurzsichtigen fiskalischen oder überbürokratischen Einzelregelungen gefährdet werden“, sagte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun. Die undifferenzierte Besteuerung von Funktionsverlagerungen etwa wäre eine solche standortpolitische Fehlentscheidung. „Investitionen in Forschung und Entwicklung hierzulande, die wir dringend brauchen, würden mit den Plänen des Bundesfinanzministeriums unattraktiver.“

Besteuerung von Kosten
Die Besteuerung der Substanz oder gar von Kostenbestandteilen führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsabfluss bei den Unternehmen. Deshalb ist es nach Auffassung der IHK-Organisation richtig, die Gesellschafter-Fremdfinanzierungsregel des § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG) abzuschaffen. Die alte Vorschrift habe wie verirrte Schrotkugeln auch Unternehmen getroffen, die für ihren Betrieb auf Fremdmittel dringend angewiesen waren und keine Gewinne verlagert haben.

Anstelle des § 8a KStG soll nun eine „Zinsschranke“ eingeführt werden, mit der sich nach DIHK-Einschätzung immerhin rund 5 000 Unternehmen auseinandersetzen müssen. Bleibt die Politik dabei, müsse zum einen klargestellt werden, dass nur Entgelte für echte Darlehen betroffen sind. Zum anderen müsse ein Freibetrag von einer Mio. Euro eingeräumt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu gewähren. Die im Reformentwurf vorgesehene Freigrenze wirke für die Unternehmen wie ein Fallbeil; sobald sie die Grenzmarke überschreiten, verfallen sie der vollen Hinzurechnungsbesteuerung.

Die bessere weil flexiblere und zielsicherere Alternative zur „Zinsschranke“ ist laut DIHK eine allgemeine Missbrauchsregel. Dafür müsste lediglich der § 42 Abgabenordnung (AO) angepasst werden. Denn diese Norm ordnet bereits an, dass das Steuergesetz nicht beliebig durch Gestaltungen umgangen werden darf.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Die Ausdehnung der Hinzurechnung von Zinsen und Zinsanteilen bei der Gewerbesteuer verbaut die so dringend erforderliche Vereinfachung des Steuerrechts, erklärt der DIHK. Dadurch rücke eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer in weite Ferne. Die Einbeziehung von Boni, Skonti und Rabatten in die Gewerbebesteuerung würde die bürokratischen Lasten für Unternehmen erhöhen und mit Sicherheit Anlass zu Streit mit den Finanzämtern geben.

Hinzu komme, dass die pauschal angesetzten Finanzierungsanteile von 25 Prozent bei beweglichen und 75 Prozent bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern der Realität nicht gerecht werden. So liegt beim Mobilienleasing der Finanzierungsanteil nur bei etwa zwölf bis 15 Prozent der Leasing-Rate (so Berechnungen der Leasingbranche).

Forschungs- und Entwicklungsstandort erhalten
Die geplante Besteuerung von Funktionsverlagerungen sieht der DIHK als standortpolitisch besonders heikel an. Deutschland sei darauf angewiesen, dass die Unternehmen hier ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -kapazitäten ausbauen. Das dürfe durch die Steuerreform nicht beeinträchtigt oder gar unterbunden werden. Wenn jetzt z.B. schon der Umzug junger Wissenschaftler oder Wissensträger aus Unternehmen in ein anderes Land besteuert würde, sei zu befürchten, dass deutsche Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von vornherein im Ausland aufbauen. Die gezielte Besteuerung von Wissenstransfer sei nur dann nachvollziehbar und berechtigt, wenn das Wissen allein zum Steuernsparen verlagert wird. Auch wäre eine allgemeine, mit Beispielen angereicherte Missbrauchsklausel (§ 42 AO) viel zielgenauer als ein starres Gesetz.

Vereinfachung und Entbürokratisierung
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) sollte aus Sicht der Wirtschaft beibehalten werden. Die geplante Abschaffung würde dazu führen, dass künftig alle Einzelteile oberhalb eines Werts von 60 Euro erfasst, bewertet und jährlich inventarisiert werden müssen. Dadurch würde unnötig Bürokratie aufgebaut – sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzverwaltung. Die IHK-Organisation hat der Bundesregierung vorgeschlagen, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf etwa 1 000 Euro anzuheben. Aber zumindest sollte eine Poolbildung zugelassen und damit zugleich der Weg für eine einfachere Abschreibung aller Wirtschaftsgüter geebnet werden.

Kauf von Unternehmen in Schieflage
Der Kauf von sanierungsbedürftigen Unternehmen und die Verlustübernahme durch den Sanierer („Mantelkauf“) muss nach Ansicht des DIHK weiterhin möglich sein. Eine allzu rigide Beschränkung würde dazu führen, dass lediglich werthaltige materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter herausgelöst und die Standorte im Übrigen geschlossen werden. Das würde zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, fürchtet insbesondere die ostdeutschen Finanzverwaltung. Deshalb müsse der Gesetzgeber unbedingt eine „Sanierungsklausel“ formulieren.

Mittelstandslücke
Viele Personenunternehmen werden weder von der Kleinunternehmerregelung nach § 7g Einkommensteuergesetz (so genannte Ansparabschreibung) noch von der geplanten Thesaurierungsrücklage profitieren können. Deshalb sei es dringend erforderlich, auch bei Personenunternehmen – wie bei Kapitalgesellschaften – bewährte und rechtlich abgesicherte Pensionsrückstellungen für mitarbeitende Gesellschafter steuerlich anzuerkennen. So würde auch diesem Personenkreis eine betriebliche Altersversorgung mit steuerlicher Akzeptanz ermöglicht. Die positiven Effekte der Steuerreform würden so auch stärker in den Mittelstand getragen.

„Diese Steuerreform hat noch alle Chancen ein gelungener Wurf zu werden“, unterstrich DIHK-Präsident Braun. Es hänge entscheidend davon ab, dass an den richtigen Stellschrauben gedreht wird. Der DIHK appelliert deshalb eindringlich an die Politik, vor allem mittel- und langfristige Standortinteressen in den Mittelpunkt zu rücken.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2007, Seite 16

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick