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Finanzverwaltung "fahndet" nach eBay-Verkäufern

Aus einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Finanzen vom 7. Juni 2006 (Az. S 0230 – 10 St 41 M) folgt, dass die Bayerische Finanzverwaltung offensichtlich nach gewerblichen Verkäufern des Internet-Auktionshauses eBay „fahndet“. In der Verfügung werden die Möglichkeiten der Finanzverwaltung aufgezeigt, durch Einzel- oder Sammelauskunftsersuchen die Namen von gewerblichen Verkäufern von Internet-Auktionshäusern zu ermitteln.

Hintergrund der Auskunftsersuchen ist die Überlegung, dass der Online-Handel über Auktions- und Handelshäuser mittlerweile einen breiten Raum im elektronischen Handel (E-Commerce) einnimmt. Eine zunehmende Zahl von Verkäufern biete regelmäßig Waren und Dienstleistungen über die Internet-Plattform an und sei damit möglicherweise gewerblich tätig. Diese Verkäufer hätten jedoch meist kein Gewerbe angemeldet und seien mit dieser Tätigkeit steuerlich nicht erfasst. Zudem geben sie oftmals keine Steuererklärungen ab bzw. deklarieren ihre Gewinne und Umsätze in den Steuererklärungen nicht vollständig, so die Finanzverwaltung.

Als zulässig gelten sogar Sammelauskunftsersuchen, wenn die Finanzbehörde aufgrund konkreter Anhaltspunkte (z.B. durch eine Internet-Recherche) zu dem Ergebnis kommt, dass die Auskunft zu steuerrelevanten Ergebnissen führen kann.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2007, Seite 32

 
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