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Eintragung und Recherche jetzt elektronisch

Seit 1. Januar 2007 gilt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Seither werden alle Anträge auf Handelsregistereintragung durch Notare bei den Registergerichten elektronisch gestellt.

Die Abgabe der IHK-Stellungnahmen zum Handelsregister (zu Neueintragungen, Firmenänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen und gesellschaftsrechtlichen Fragen) erfolgt seit Anfang des Jahres 2007 ebenfalls voll elektronisch. Damit beschleunigen sich die Eintragungen in das Handelsregister für die Unternehmen erneut erheblich.

Auch Unterlagen, die die Unternehmen selbst bei den Registergerichten einreichen (z.B. Gesellschafterlisten), können nur noch in elektronsicher Form übermittelt werden. Eine entsprechende Software der Justiz, die mit einer herkömmlichen

E-Mail-Anwendung zu vergleichen ist und die der sicheren elektronischen Kommunikation mit den Gerichten dient, kann von der Homepage www.egvp.de heruntergeladen werden. Da diese Software aber noch in den Kinderschuhen steckt, muss in der Anfangsphase mit kleineren technischen Problemen gerechnet werden, die aber bis Mitte des Jahres behoben sein sollen.

Über das elektronische Unternehmensregister www.unternehmensregister.de können jetzt bundesweit Unternehmensdaten und unter www.handelsregister.de Handelsregisterdaten (kostenpflichtig) online recherchiert werden.

„Wenn sich alle Beteiligten an den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Handelsregistern gewöhnt haben, steht nun auch in Deutschland endlich ein moderndes und schnelles Online-Register zur Verfügung“, so Beate Plewa, IHK-Expertin für Handelsregisterrecht. Die Schaffung eines solchen elektronischen Registers war eine langjährige Forderung der IHKs, der die Justiz durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie nun nachgekommen ist.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2007, Seite 12

 
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