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Online-Antrag ohne Formular

Schon seit längerem besteht die Möglichkeit, Mahnanträge im Internet auszufüllen. Die Antragsteller werden dabei durch eine komfortable dialoggeführte Ausfüllhilfe unterstützt. Zahlreiche Fehler, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags führen könnten, werden dadurch vermieden. Neu ist nun, dass für den Ausdruck des im Internet ausgefüllten Antrags kein Formular mehr nötig ist, sondern normales Papier genügt. Das Programm druckt auf diesem Papier einen maschinenlesbaren Barcode aus.

Der ausgedruckte Antrag muss wie bisher vom Antragsteller unterschrieben und auf dem Postweg an das Zentrale Mahngericht in Coburg gesandt werden, wobei ein DIN A 4-Umschlag benutzt werden sollte, damit der Antrag nicht gefaltet oder geknickt wird. Dadurch ist sicher gestellt, dass der Barcode automatisch und fehlerfrei eingelesen werden kann; dies beschleunigt die Bearbeitung des Antrages erheblich.

Wie bisher ist ein Gebühren- oder Auslagenvorschuss noch nicht bei der Antragstellung, sondern erst nach Erhalt einer Kostenrechnung zu bezahlen.

Den Online-Mahnantrag kann über die Homepage des Bayerischen Justizministeriums abgerufen werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2007, Seite 12

 
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