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Reform der Unternehmenssteuern

Die geplante Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform war Gegenstand der Sitzung des Rechts- und Steuerausschusses, der vor kurzem unter Vorsitz von Dr. Norman Stecher tagte. Als Detailregelungen, die noch verbesserungswürdig sind, wurden genannt die substanzbelastende Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer, Zinsschranken, die Besteuerung von Funktionsverlagerungen, Mängel bei der Thesaurierungsklage und die Abschaffung der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Rechtsanwalt Alfons Kühn, Leiter des Bereichs Finanzen und Steuern beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Forderungen der Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand, noch Gehör finden. Diesen Eindruck vermittelte ihm ein Gespräch mit Bundesfinanzminster Peer Steinbrück.

Weitere Themen bei der Ausschusssitzung waren die DIHK-Initiative zur Bürokratiekostenmessung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur erfolgsabhängigen Honorierung der Rechtsanwälte und die Regelungen zu Pflichtangaben in E-Mails.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2007, Seite 46

 
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