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Zigaretten nur noch an Volljährige

Tabakwaren dürfen seit 1. September 2007 nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Der Handel muss sein Verkaufspersonal über diese Anhebung der Altersgrenze von bisher 16 auf 18 Jahre informieren. Bestehen Zweifel über das Alter, sollte immer der Ausweis verlangt werden. Darauf wies Bayerns Familienministerin Christa Stewens hin.

„Der Handel muss mit verstärkten Kontrollen rechnen“, kündigte Stewens an. Wer gegen dieses Abgabeverbot verstößt, riskiert Bußgelder. Wer Tabakwaren an Kinder unter 14 Jahren abgibt, muss mit einem Bußgeld bis zu 2 000 Euro rechnen, bei der Abgabe an Jugendliche sind bis zu 1 000 Euro fällig.

„Auch die Automatenwirtschaft muss ihre gesellschaftspolitische Verantwortung rasch wahrnehmen und Zigarettenautomaten entsprechend neu programmieren“, betonte Stewens. Der Gesetzgeber hat der Automatenwirtschaft eine Übergangsfrist von 16 Monaten eingeräumt. Ab dem 1. März 2009 kann dann bei einem Verstoß der volle Bußgeldrahmen von bis zu 50 000 Euro ausgeschöpft werden.

Das Abgabeverbot an alle Jugendlichen schließt nach Worten von Stewens eine Lücke im Jugendschutz. Denn je früher mit dem Rauchen begonnen werde, umso stärker werde der Körper in einer sensiblen Wachstumsphase getroffen. Die Risiken einer dauerhaften Gewöhnung, aber auch von gesundheitlichen Folgewirkungen seien deutlich erhöht. Insgesamt betrachtet hätten die Präventionsbemühungen des Staates jedoch Früchte getragen. „Das Rauchen verliert erfreulicherweise an Attraktivität. Das ist ein gutes Zeichen“, betonte die Ministerin unter Hinweis auf aktuelle Befragungsergebnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: So liegt der Anteil der Raucher bei den 12- bis 17-Jährigen im Jahr 2007 bei 18 Prozent, 2001 hat dieser Anteil noch 28 Prozent betragen.

Rauchverbote
„Um Kinder und Jugendliche vor Passivrauch zu schützen, gilt ab dem 1. Januar 2008 in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bayern ein striktes Rauchverbot - und zwar auf dem kompletten Gelände. Alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, Schullandheime, Jugendherbergen und Jugendfreizeiteinrichtungen sind dann komplett rauchfrei. Raucherräume werden in diesen Einrichtungen nicht zugelassen“, erläuterte Stewens. Diesem Rauchverbot unterliegen zukünftig auch räumlich abgegrenzte Kinderspielplätze im Freien: „Zigarettenstummel haben auf Spielplätzen für unsere Kleinsten nichts verloren.“

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2007, Seite 15

 
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