Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Rauchpausen zu vergüten. Das haben die Landesarbeitsgerichte (LAG) Schleswig-Holstein und Hamm entschieden (Beschluss vom 21. Juni 2007, Aktenzeichen 4 TaBV 12/07 bzw. Beschluss vom 6. August 2004, Aktenzeichen 10 TaBV 33/04). Auch der Betriebsrat kann nicht darauf hinwirken, dass den Rauchern ihre Zigarettenpausen vergütet werden. Zwar hat er beim Nichtraucherschutz und bei der Regelung der Arbeitspausen mitzubestimmen, nicht jedoch bei der Vergütung der Pausen. Sollte der Arbeitgeber Rauchpausen bisher vergütet haben, bedeute das nicht, dass dieser Anspruch auch weiterhin bestehen muss, so die Richter.
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