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Schwere Hypothek

Beim Ringen um die Erbschaftssteuerreform geht es in die entscheidende Runde. Der Entwurf, der jetzt vorliegt, ist für die Wirtschaft so nicht akzeptabel. Er würde gerade für die mittelständischen Familienunternehmen, eine Basis unserer mittelfränkischen Wirtschaft, eine schwere Hypothek auf die Zukunft und eine Belastung für die nachfolgende Generation bedeuten.

Die IHK-Organisation macht deshalb seit Längerem mobil gegen die standortfeindliche Erbschaftssteuerreform. Vor zwei Jahren hatte die Große Koalition Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge angekündigt. Doch das soll nun nicht mehr für alle Betriebe gelten. Ein zentrales Problem sind die völlig unrealistischen Haltefristen. Die Erbschaftssteuer sollte dem IHK-Vorschlag zufolge mit höchstens zwei Jahresgewinnen bezahlt werden können. Spätestens im dritten Jahr muss der Betrieb wieder ungehindert investieren können und zwar ohne das Damoklesschwert unkalkulierbarer Nachzahlungen. Die Risiken einer zehn- oder 15-jährigen Überwachung mit Wohlverhaltenspflicht und einer Zehn-Jahres-Garantie für eine bestimmte Lohnsumme sind schlechte Voraussetzungen für eine gesunde Unternehmensentwicklung. Wir sind überzeugt, dass eine Bindungsfrist von fünf Jahren als Beleg für die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Engagements ausreicht.

Andere europäische Länder halten sich erst gar nicht mit solchen Detailfragen auf. Sie haben die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft. Dafür gibt es gute Gründe: Sie belastet die Unternehmen mit hohen Kosten und Bürokratie, bringt aber dem Fiskus verhältnismäßig geringe Einnahmen.

Wenn uns schon die Abschaffung nicht gelingen sollte, können Sie sicher sein: Die IHK-Organisation wird in der heißen Phase der parlamentarischen Beratungen alles unternehmen, um Verbesserungen am vorliegenden "Reformkonzept" zu erreichen.

Autor/in: 
IHK-Präsident Prof. Dr. Klaus L. Wübbenhorst
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 3

 
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