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Die Verteidigungslinie stärken

Kleine Unternehmen können sich bisher kaum wehren, wenn übermächtige Konkurrenten Schutzrechte missachten. Mit einer Patentrechtsschutzversicherung naht Abhilfe. Von Matthias Negendanck

Technische Erfindungen, Schöpfungen, Designs oder Warenzeichen absichern und Nachahmer in die Schranken weisen: Dies ist eine wesentliche Aufgabe von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken sowie des Urheberrechts. Mit diesen Schutzrechten kann Dritten untersagt werden, die geschützten Gegenstände zu verwenden. Sie sind auch Grundlage dafür, weitere Ansprüche wie z.B. Schadensersatz oder Auskunftsanspruch durchzusetzen.

Für ein Unternehmen ergibt sich durch das "scharfe Schwert" der Schutzrechte die Chance, eigene Investitionen in Forschung und Entwicklung, aber auch in Markenentwicklungen, in Design- oder Werksschöpfungen zu sichern und auf dieser Basis Wettbewerbsvorsprünge gegenüber einem Mitbewerber aufzubauen oder ein Produkt überhaupt erst marktgängig zu machen. Nach dem Aufbau eigener Schutzrechte kann sich das Unternehmen frei entscheiden, ob die geschaffenen eigenen Schutzrechte eher defensiv, z.B. in Vertragsverhandlungen, oder eher aggressiv, z.B. über gerichtliche Durchsetzung, eingesetzt werden sollen. Auf der anderen Seite hat das Unternehmen natürlich die Verpflichtung, Schutzrechte Dritter zu respektieren.

Was in der Theorie klar, einleuchtend und einfach anmutet, ist in der Praxis insbesondere für Einzelkämpfer oder kleine Unternehmen mit großen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden. Denn häufig ergibt sich eine "David und Goliath-Situation": Ein kleines Unternehmen, dessen Schutzrechte verletzt werden, findet sich in der Rolle des David wieder, der Verletzer hat den Part des Goliath. Vielen Betrieben oder Erfindern bleibt oft nichts anderes übrig, als selbst offensichtliche Verletzungen des Schutzrechtes klaglos zu erdulden. Denn sie wollen einen kostspieligen Rechtsstreit, der möglicherweise existenzbedrohend ist, vermeiden.

Umgekehrt kann es vorkommen, dass Unternehmen unberechtigterweise abgemahnt oder verklagt werden, weil sie angeblich fremde Schutzrechte verletzt haben. Auch hier drängt sich nach dem kritischen Blick in die eigene "Streitkasse" manchmal die Reaktion auf, in einer frühen Phase nachzugeben und lieber etwas Unrecht als ein hohes Prozesskos-tenrisiko zu ertragen.

Diese unbefriedigende Situation für kleine Unternehmen wurde schon vor Langem in Europa erkannt. Bereits 1997 wurde in einem Grünbuch der Europäischen Kommission eine "Patentversicherung" als potenzielles Mittel erwähnt, um Patentanmeldungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen. Weitere Untersuchungen auf nationaler und europäischer Ebene zu dieser Thematik folgten, eine Umsetzung einer tragbaren Rechtsschutzversicherung für kleine Unternehmen in Deutschland gelang bislang nicht.

Seit Anfang dieses Jahres wird diese Lücke nun durch eine Rechtsschutzversicherung gefüllt, die von der GMP GmbH, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit der Versicherung NRV AG (an der auch die Nürnberger Versicherungsgruppe beteiligt ist) angeboten wird. Sie soll für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen aus den Bereichen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht abdecken. Übernommen werden wie in klassischen Rechtsschutzversicherungen die Patent- und Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten. Das Besondere an dieser Rechtsschutzversicherung ist, dass sie sowohl die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen als auch deren Geltendmachung beinhaltet. Damit wird es möglich, aus der "David und Goliath-Situation" herauszukommen und auf gleicher Augenhöhe wie der zuvor übermächtig erscheinende Mitbewerber zu agieren. Die genauen Konditionen und der Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung für Patente & Co. sind noch abzuwarten. Aber sicher dürfte sich eine lange bestehende Lücke für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Künstler, Designer, Erfinder und Existenzgründer schließen.

Externer Kontakt: Dr. Matthias Negendanck ist Patentanwalt in Nürnberg.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 30

 
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