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Die Befreiung von den Sozialabgaben bei der Entgeltumwandlung gilt nun doch über das Jahr 2008 hinaus. Das bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Von Wolfgang Barthelmäs

Seit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahre 2001 können Arbeitnehmer jährlich bis zu 2 544 Euro ihres Einkommens direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investieren, ohne auf die Einzahlung Steuern und Sozialbeiträge entrichten zu müssen. Dieser Anreiz, der Arbeitnehmer dazu motivieren soll, die kapitalgedeckte Altersversorgung auszubauen, erfreut sich großer Beliebtheit. Ende 2006 nutzten bereits 2,7 Mio. Beschäftigte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.

Doch die Handbremse, die einen weiteren Siegeszug der Entgeltumwandlung zu stoppen drohte, war bereits im Gesetz von 2001 eingebaut: Die Sozialabgabenfreiheit war auf Ende 2008 befristet. Danach, so sah es das Gesetz vor, sollten auch diese Gehaltsbestandteile wieder der Sozialabgabenpflicht unterworfen werden. Doch die gemeinsame und auch medienwirksame Intervention von Wissenschaftlern, Gewerkschaften und Arbeitgebern hat letztendlich Früchte getragen.

Im Juni 2007 hat der damalige Bundesarbeitsminister Franz Müntefering ein Machtwort gesprochen, dessen Auswirkungen Millionen von Arbeitnehmern zugute kommen: Die Förderung wird über das Jahr 2008 hinaus unverändert fortgesetzt. Was Franz Müntefering ankündigte, hat mittlerweile formal die letzte Hürde genommen – der Bundesrat hat Ende November letzten Jahres zugestimmt.

Wie wirkt sich die Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus? Ein Beispiel: Ein Angestellter (35 Jahre), ledig, keine Kinder verdient jährlich 60 000 Euro in zwölf gleichen Raten zu 5 000 Euro. Er ist zudem privat krankenversichert. Laut Gesetz können Arbeitnehmer von bis zu 63 600 Euro vier Prozent steuer- und sozialabgabenfrei jährlich in einer bAV sparen. Dies entspricht einer jährlichen Summe von 2 544 Euro oder monatlich 212 Euro.

Grafik Entgeltumwandlung

Die Tabelle zeigt die Wirkungsweise einer monatlichen Entgeltumwandlung von 212 Euro. Der Arbeitgeber spart im aufgeführten Beispiel Sozialabgaben in Höhe von 300 Euro im Jahr. Dadurch, dass sich Steuerbrutto und Sozialversicherungs-Brutto auf 4 788 Euro ermäßigen, verringern sich auch beim Arbeitnehmer die Steuern und die Sozialabgaben. Sein monatliches Nettogehalt erhöht sich also. Davon muss der Angestellte den Beitrag für die Entgeltumwandlung abführen, und bekommt den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung gutgeschrieben. Die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag ohne bAV zum Auszahlungsbetrag mit bAV beträgt im Beispiel lediglich 96 Euro.

Kurzum: Der Arbeitnehmer legt monatlich 212 Euro an, muss aber davon selbst nur 96 Euro monatliche Mehrbelastung tragen. Bei einem unterstellten Rentenbeginn mit 67 Jahren und einer Bruttorendite von 5,5 Prozent in der Anspar- sowie 3,5 Prozent in der Rentenphase ergibt sich für den Arbeitnehmer eine Gesamtrendite von 6,2 Prozent.

Wäre die Sozialabgabenfreiheit wie ursprünglich von der Politik geplant am 1. Januar 2009 ausgelaufen, hätte sich der Nettoaufwand für den Anlagebetrag von 212 Euro monatlich um 25 Euro auf 121 Euro erhöht. Die Gesamtrendite der Beispielsrechnung hätte sich dementsprechend von 6,2 Prozent auf 5,4 Prozent verringert. Auf den ersten Blick wären das kleine Differenzen gewesen. Dahinter hätten sich aber große Auswirkungen auf die Alters-vorsorge und auf die Lohnnebenkosten verborgen.

Externer Kontakt:

Wolfgang Barthelmäs ist Geschäftsstellenleiter beim Finanzdienstleister MLP in Nürnberg (wolfgang.barthelmaes@mlp.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2008, Seite 22

 
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