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DIHK-Ticker

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin – die Dachorganisation der deutschen IHKs – setzt sich bei Bundesregierung und EU für attraktive Rahmenbedingungen ein.

Für Unmut sorgte in den vergangen Wochen Post vom Bundesamt für Justiz: Darin wird Unternehmen ein Ordnungsgeld angedroht, wenn sie nicht umgehend die Bilanz offenlegen. Den Brief erhielten auch Unternehmen, die z.B. wegen eines abweichenden Geschäftsjahres regulär erst zum 30. Juni offenlegen müssen. Ärgerlich für sie: Um das Ordnungsgeld abzuwenden, mussten sie nicht nur formell Einspruch einlegen, sondern auch eine Verwaltungsgebühr von 53,50 Euro zahlen. Der DIHK konnte jetzt eine praktikablere Lösung erreichen: Bei abweichenden Geschäftsjahren müssen die Unternehmen zwar weiterhin Einspruch einlegen – die Verwaltungsgebühr aber nicht zahlen. Unternehmen, die bereits bezahlt haben, bekommen das Geld zurück.

Die Große Koalition soll alle Gesetzesvorhaben künftig einem "Demografie-Check" unterziehen. Das schlug DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun in den wirtschaftspolitischen Positionen 2008 der IHK-Organisation vor. Gesetze, die sich negativ auf die demografische Entwicklung auswirken würden, sollten so frühzeitig gestoppt werden. Notwendig sei dies, weil die Politik noch immer keine Gesamtstrategie zur Bewältigung der demografiebedingten Probleme entwickelt hat. Die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung – wie die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere sowie die Aussetzung des Riesterfaktors in der Rente – seien kontraproduktiv.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben hat die Bundesregierung vor Regulierungen im Bereich des freiwilligen gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen gewarnt. Neue Gütesiegel oder Vorgaben durch das Vergaberecht seien der falsche Weg. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und Staatssekretär Kajo Wasserhövel hatten entsprechende Pläne Ende April 2008 in Berlin auf einer zweitägigen Konferenz des Bundesarbeitsministeriums in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt angekündigt. Wansleben sagte dort: "Man kann durch viele Regeln viel kaputt machen. Beim Vergaberecht müssen deshalb die Qualität der Leistung und das Preis-Leistungsverhältnis die einzigen Kriterien sein, alles andere birgt die Gefahr der Beliebigkeit." Das Bundesarbeitsministerium arbeitet derzeit an einer nationalen Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility CSR).

Die Bundesregierung will der unzulässigen Telefonwerbung den Garaus machen. Dazu hat sie ein Maßnahmenpaket aus Bußgeldsanktionen, einer Ausweitung des Widerrufsrechts und einem Verbot der Rufnummernunterdrückung geschnürt. Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung ist allerdings bereits heute wettbewerbsrechtlich verboten. Dies hält "Schwarze Schafe" aber nicht ab, zu stören. Der DIHK hält es für fraglich, ob die geplanten Mittel ihren Zweck erfüllen. Vor allem dürfen Sanktionen nicht jene Unternehmen treffen, die in zulässiger Weise mit vorheriger Einwilligung des Angerufenen Telefonwerbung betreiben. Nach Auffassung des DIHK fehlt es nicht am rechtlichen Verbot. Vielmehr scheitere es an dem Ausfindigmachen der Störer oder deren Unerreichbarkeit im Ausland. Bei der Bekämpfung unzulässiger Telefonwerbung setzt der DIHK daher vor allem auf Aufklärung, die dazu führen wird, dass Angerufene den Telefonhörer einfach auflegen.

Der DIHK lehnt die Idee der EU-Kommission entschieden ab, Sammelklagen im Bereich des Wettbewerbs- und auch des Verbraucherrechts zuzulassen. Schon heute können Unternehmen bei Kartellverstößen wirksam Schadensersatzansprüche gegen andere Unternehmen durchsetzen. Laut DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben haben Sammelklagen ein erhebliches Erpressungspotenzial und werden in anderen Ländern – wie den USA – bereits vielfach als Druckmittel für außergerichtliche Vergleiche missbraucht.

Die EU-Kommission empfiehlt, ein europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) einzuführen. Damit will die Kommission die grenzüberschreitende Mobilität fördern und gleichzeitig die Durchlässigkeit innerhalb der nationalen Qualifikationssysteme forcieren. Im In- oder Ausland absolvierte Lerneinheiten werden mit je einer Punktzahl bewertet und dann auf den Erwerb einer Qualifikation angerechnet. Nach Meinung des DIHK führt das Herausschneiden einzelner Einheiten und Bausteine jedoch allzu leicht zu einer Zersplitterung von Ausbildungsberufen. Der DIHK setzt sich deshalb konsequent für den Erhalt des Berufsprinzips in Deutschland ein.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2008, Seite 50

 
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