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Unterschrift per Chipkarte

Die Technik wird schon vielfach eingesetzt: Beispielsweise bei Ursprungszeugnissen, elektronischer Rechnungsstellung und Abfallnachweisverfahren. Von Annette Floren

In der Theorie ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur seit Jahren als vollwertiger Ersatz für die handschriftliche Unterschrift anerkannt, in der Praxis erlebt sie erst jetzt ihren Durchbruch. Mittlerweile gibt es viele Formulare im Internet, die rechtsverbindlich elektronisch unterschrieben werden können (siehe Kasten "Anwendungen für die IHK-Signaturkarte"). Die öffentliche Verwaltung stellt ebenfalls von Papier- auf IT-gestützte Verfahren um – mit der Tendenz, dass ihre Kommunikationspartner einige Vorgänge zukünftig nicht nur elektronisch signieren können, sondern sogar müssen. Auch wer sich bislang nicht für die neue Form der Unterschrift interessiert, kann also schon bald damit konfrontiert werden.

Die elektronische Signatur schafft mehr Verlässlichkeit als eine handschriftliche Unterschrift. Wer kann anhand eines mehr oder weniger lesbaren Autogramms schon sicher sagen, dass der Unterzeichner einer bestimmten Erklärung niemand anderes als die Person XY ist und dass seine Willenserklärung nicht von einem Fremden manipuliert wurde? Beim elektronischen Unterschreiben benutzt man dagegen eine persönliche Signaturchipkarte, auf der die Identität einer Person eindeutig hinterlegt ist. Für die Vertrauenswürdigkeit der elektronisch signierten Kommunikation stehen die sogenannten Zertifizierungsdiensteanbieter (kurz: Trustcenter) gerade, die gemäß dem deutschen Signaturgesetz strenge Sicherheitsauflagen erfüllen müssen.

Um eine Signaturchipkarte zu erhalten, muss sich der Kunde persönlich identifizieren lassen, zum Beispiel bei einer IHK mit Signaturservice. Dann bekommt er vom Trustcenter seine Signaturkarte zugeschickt. Darüber hinaus benötigt er ein Kartenlesegerät, das extern an seinen PC angeschlossen wird. Wenn der Nutzer dann an seinem PC z.B. ein elektronisches Formular mit Signaturfunktion aufruft, klickt er einfach auf den Befehl "Signieren", steckt seine Karte in das Lesegerät und tippt den zur Karte gehörigen PIN-Code am Lesegerät ein. Das elektronische Signieren ist also nicht viel schwieriger, als mit einer ec-Karte am Bankautomaten Geld abzuheben.

Ursprungszeugnisse
Das "Elektronische Ursprungszeugnis" war in Deutschland eine der ersten Anwendungen, die es auf Basis der qualifizierten elektronischen Signatur den Nutzern erlaubt, rechtsgültige Dokumente digital zu beantragen und zu bearbeiten. Mehr als 100 000 Ursprungszeugnisse wurden im Jahr 2007 auf elektronischen Antrag hin ausgestellt. Das entspricht etwa einem Drittel der insgesamt in Deutschland benötigten Ursprungszeugnisse. Besonders in den letzten Jahren sind die Nutzerzahlen nach oben geschnellt. Denn die Unternehmen profitieren bei der Online-Beantragung von kürzeren Bearbeitungszeiten und eingesparten Kosten für den Postversand bzw. Botendienst.

Elektronische Rechnungsstellung
Etwa sechs Mrd. Rechnungen stellen deutsche Unternehmen jährlich aus. Immer mehr dieser Rechnungen finden ihren Weg zum Empfänger online und nicht im Briefumschlag. Rechtlich kein Problem – solange die Rechnungsdaten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Denn nur unter dieser Voraussetzung darf der Rechnungsempfänger nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen.

Aber auch unter Beachtung dieser Anforderung bietet der elektronische Rechnungsaustausch Einsparpotenziale für die Unternehmen. Der besondere Vorzug liegt darin, dass Prozesse weitgehend automatisiert gestaltet werden können.

Abfallnachweis
Für Teilnehmer am Abfallnachweisverfahren heißt es spätestens in drei Jahren: Nichts geht mehr ohne elektronische Signatur. So schreibt es die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vor, die am 1. Februar 2007 in Kraft getreten ist. Damit wurde der Weg bereitet, das abfallrechtliche Nachweisverfahren in Deutschland rein elektronisch abzuwickeln und es mit der qualifizierten elektronischen Signatur abzusichern. Ungefähr 100 000 deutsche Unternehmen müssen sich auf das elektronische Abfallnachweisverfahren einstellen und dürfen dafür dem bisherigen Procedere den Rücken kehren, bei dem sie zum Teil mit fünffachen, verschiedenenfarbigen Papierdurchschlägen arbeiten mussten. Während einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2010 bzw. 2011 werden das alte Papier- und das neue elektronische Verfahren parallel bestehen.

Die derzeit in Planung befindlichen Signaturprojekte sind groß angelegt. Zwei Beispiele: Im Gesundheitswesen sollen ab 2009 eine elektronische Gesundheitskarte für die Versicherten und ein individueller elektronischer Heilberufeausweis (HBA) für alle Ärzte, Apotheker und sonstigen Heilberufe eingeführt werden. Dieser HBA wird mit qualifizierter elektronischer Signaturfunktion versehen sein und seinen Inhaber z.B. dazu berechtigen, elektronische Rezepte auszustellen oder Einträge in elektronische Patientenakten zu machen.

Ab 2011 soll der elektronische Einkommensnachweis ("Elena") die Arbeitsagenturen entlasten: Bei diesem Projekt ist geplant, die Einkommensnachweise aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zentral zu speichern, wobei der Zugriff darauf nur mit der qualifizierten Signaturkarte des betreffenden Arbeitnehmers freigegeben werden kann.

Seitdem die IHK Nürnberg für Mittelfranken im Juli 2001 den Signaturservice für ihre Mitgliedsunternehmen eingerichtet hat, hat die elektronische Signatur viele Praxistests bestanden. Wahrscheinlich ist, dass im Geschäftsverkehr die elektronische Unterschrift zur Regel und die handschriftliche Unterschrift zur Ausnahme wird.

Externer Kontakt: Annette Floren ist Prokuristin bei der De-Coda GmbH - Gesellschaft zur elektronischen Zertifizierung von Dokumenten insbesondere im Handelsverkehr, Berlin (info@de-coda.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2008, Seite 14

 
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